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Rechtsprechung
   RG, 17.11.1928 - I 146/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,186
RG, 17.11.1928 - I 146/28 (https://dejure.org/1928,186)
RG, Entscheidung vom 17.11.1928 - I 146/28 (https://dejure.org/1928,186)
RG, Entscheidung vom 17. November 1928 - I 146/28 (https://dejure.org/1928,186)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Mittelbarer Schiffszusammenstoß; Feststellungsklage; Zwischenurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 122, 284
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.06.2022 - III ZR 24/21

    Notarielle Amtspflichtverletzung: Reichweite der Rechtskraft eines die …

    Ein unbezifferter Befreiungsantrag kann aber in einen zulässigen Feststellungsantrag umgedeutet werden (BGH…, Urteil vom 18. März 1980 aaO; RGZ 122, 284, 289 f;… MüKoZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl., § 253 Rn. 149).
  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 231/51

    Streitwert eines Rentenanspruchs aus Aufopferung

    Da der Gegenstand der Rechtskraft, wenn er sich aus der Formel eines Urteils nicht klar ergibt, im Wege der "Auslegung der Formel" aus den Entscheidungsgründen des Urteils zu entnehmen ist (…Stein-Jonas-Schenke ZPO 17. Aufl. § 322 Anm. VII mit Nachweisen) und die Entscheidungsgründe der Urteile des Landgerichts und des Kammergerichts hier mit Sicherheit ergeben, dass in Wahrheit nur über den Leistungsanspruch ein Zwischenurteil gemäss § 304 ZPO erlassen werben sollte, während über den Feststellungsanspruch ein der Klage stattgebendes Teilendurteil ergehen sollte, müssen die Urteile in diesem Sinne verstanden werden (vgl. RGZ 122, 284 [290] = JW 1929, 928 [930] Nr. 19).
  • BGH, 18.05.1955 - VI ZR 74/54

    Rückgriffsanspruch der Berufsgenossenschaft

    Da ein unbezifferter Feststellungsanspruch nicht dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden kann (RGZ 122, 284 [290], muss mithin das Berufungsgericht davon ausgegangen sein, dass das Landgericht entgegen dem Wortlaut seiner Urteilsformel nicht nur die bezifferten Zahlungsansprüche der Klägerin dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, sondern auch dem Feststellungsbegehren stattgegeben hatte.
  • BGH, 18.05.1955 - VI ZR 104/54
    Es erschien geboten, dies in der die Zurückweisung der Revision aussprechenden Entscheidung erläuternd klarzustellen (RGZ 122, 284 [290]; BGHZ 7, 233).
  • BVerwG, 11.12.1953 - II B 19.53

    Rechtsmittel

    Denn bei Unklarheit der Entscheidungsformel wird die Zulässigkeit des Rückgriffs auf die Entscheidungsgründe und der daran geknüpften Folgerung, daß Gegenstand der Rechtskraft die unter Heranziehung der Entscheidungsgründe gedeutete Entscheidungsformel ist, auch bei gerichtlichen Entscheidungen heute einhellig bejaht (RGZ 122, 284 (290); Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1952 - III ZR 231/51 - in NJW 1953 S. 185).
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