Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 24.11.1928 - I 68/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1928,99
RG, 24.11.1928 - I 68/28 (https://dejure.org/1928,99)
RG, Entscheidung vom 24.11.1928 - I 68/28 (https://dejure.org/1928,99)
RG, Entscheidung vom 24. November 1928 - I 68/28 (https://dejure.org/1928,99)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1928,99) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 122, 316
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 140/52

    Positive Vertragsverletzung beim Chartervertrag

    Anhand einer objektiven, verständigen und gerechten Abwägung der berechtigten Interessen beider Parteien ist unter Berücksichtigung aller Eigenheiten des Falles und unter Wahrung der Erfordernisse der Rechtssicherheit der nächste Anknüpfungspunkt zu den in Betracht kommenden Rechtsordnungen zu ermitteln (BGHZ 9, 221 [BGH 14.04.1953 - I ZR 152/52] [223]; 7, 231 [235]; BGH 1. Februar 1952 - I ZR 123/50 - in NJW 1952, 540; RGZ 122, 316 [319]).
  • BGH, 05.12.1966 - II ZR 232/64

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des deutschen Rechts; Geltendmachung von …

    Diese Auffassung ist seit langem anerkannt (vgl. bereits RG Bolze, Praxis des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 21 Nr. 2 vom 26. Juni 1895; ferner RGZ 122, 316).
  • BGH, 18.12.1958 - II ZR 351/56

    Schiedsgerichtsklausel im Konnossement

    Damit sind die Rechtsbeziehungen zwischen Verfrachter und Empfänger gleich denen der Parteien des Chartervertrages gestaltet (vgl. RGZ 122, 316, 319), und es ist Sache des Empfängers, durch Beiziehung des Frachtvertrages sich über diese Gestaltung Klarheit zu verschaffen.
  • BGH, 14.04.1953 - I ZR 152/52

    Liegegeld im Binnenschiffahrtsrecht

    Dieser Auffassung entspricht auch, daß es im Seerecht anerkannte Rechtsauffassung ist, der Löschungsvorgang sei nach den Gesetzen und Gebräuchen des Entlöschungshafens zu beurteilen, soweit nicht der Vertrag entgegenstehende Bestimmungen enthalte, und zwar ohne Rücksicht darauf, welches Recht sonst den Frachtvertrag beherrsche, und daß insbesondere das im Bestimmungshafen geltende Recht maßgebend sei, für die Frage, welche Ansprüche aus der Entladung dem Schiffe oder dem Empfänger zuständen (vgl Schaps, Das Deutsche Seerecht, 2 = Aufl. Anm. 22 Vorbem vor § 556 BGB, Lewis-Boyens. 1897 Bd 1 § 31 S 51, RGZ 122, 316 [319], HansGZ Hptbl 1889 Nr. 108, auch BGHZ 6, 127 [134]).
  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 153/54

    Rechtsmittel

    Für die Frage, welches Recht auf die Ansprüche aus einem Seefrachtvertrag anzuwenden ist, kommt es in erster Linie auf den aus dem Inhalt des Vertrages und den Umständen des Falles zu ermittelnden ausdrücklich oder stillschweigend erklärten Parteiwillen, gegebenenfalls auf den hypothetischen Parteiwillen an (RGZ 122, 316 [318]; BGHZ 9, 221 [BGH 14.04.1953 - I ZR 152/52] [222 f]; Schaps, Das deutsche Seerecht, Vorbem vor § 556 HGB Anm. 19; Wüstendörfer, Neuzeitliches Seehandelsrecht, § 3 III 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht