Rechtsprechung
| RG, 09.01.1929 - I 313/28 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 123, 113
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55
Rechtsmittel
Da diese Handhabung jedoch der Rückwirkung des die Nichtigkeit aussprechenden Urteils auf den Beginn des Schutzes (RGZ 123, 113 [115]; RGZ 170, 346 [354]; BGHZ 10, 22 [24]) keine Rechnung trug, hat das Reichsgericht später die gewöhnlichen Erträge des Patents während der gesamten Laufzeit bei der Festsetzung des Streitwerts berücksichtigt (RG GRUR 1940, 555).Denn die bis dahin vom Patentinhaber erzielten Gewinne und die bis dahin angefallenen Lizenzeinnahmen werden nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen durch die Rückwirkung des Urteils gewöhnlich nicht betroffen (RGZ 101, 235 [238]; 123, 113 [116]; 155, 306; [314]).
- BGH, 13.12.1962 - I ZR 42/61
Rechtsmittel
Nach gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung hat die Nichtigerklärung eines Patents rückwirkende Kraft und nimmt dem vernichteten Schutzrecht nachträglich jede Rechtswirkung, so daß das Recht von Anfang an als bloßes Scheinrecht zu gelten hat und einer jüngeren Anmeldung nicht schutzhindernd entgegengehalten werden kann (so unter anderem RGZ 123, 113, 115; 170, 346, 354; BGHZ 18, 81, 96 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] ; BGH GRUR 1955, 573 - Kabelschelle; GRUR 1958, 134, 136 - Milchkanne). - BGH, 14.06.1957 - I ZR 103/54
Rechtsmittel
Insoweit sind nach allgemeiner Rechtsauffassung auch Patente zu berücksichtigen, die durch Verzicht erloschen sind (RGZ 123, 113;… Krauße-Katluhn-Lindenmaier PatG 4. Aufl. § 13 Anm. 4 mit weiteren Nachweisen).Es kann daher dem jüngeren Patent nicht mit der Begründung entgegengehalten werden, daß sein Gegenstand schon früher patentiert worden sei (RGZ 123, 113 [115]).
- BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63
Rechtsmittel
Das Allgemeininteresse wird dagegen nicht dadurch berührt, daß der Verzicht der Beklagten die Wirkung des Streitpatents nur für die Zukunft beseitigt hat (PA Mitt. 1927, 103; 1937, 213),während die Nichtigkeitserklärung nach den §§ 13 Abs. 1 Nr. 1, 37 Abs. 1 PatG auf den Zeitpunkt der Patenterteilung zurückwirken und zum Ausdruck bringen würde, daß das Patent überhaupt nicht hätte erteilt werden dürfen (vgl. hierzu RGZ 63, 140, 141; 123, 113, 115; BGHZ 18, 81, 96 [BGH 08.07.1955 - I ZR 24/55] - Zwischenstecker für Radioempfänger). - BGH, 22.12.1960 - II ZR 16/59
Der Begriff der unmöglichen Leistung - Behandlung der anfänglichen Unmöglichkeit …
Das Landgericht hat zutreffend auch auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu der - vom Reichsgericht verneinten - Frage hingewiesen, ob die Nichtigkeitserklärung eines Patents die rechtliche Folge hat, daß ein bezüglich desselben abgeschlossener Lizenzvertrag als von Anfang an nichtig zu betrachten ist und der Erteiler der Lizenz deshalb zur Rückzahlung der bis zur Nichtigkeitserklärung empfangenen Leistungen verpflichtet ist (RGZ 17, 53; 20, 128; vgl. RGZ 86, 45, 56; 101, 235, 238; 123, 113, 116; 155, 306, 314).
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