Rechtsprechung
| RG, 16.02.1929 - I 267/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 123, 307
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 05.02.1958 - IV ZR 204/57
Rechtsmittel
Rn. 55 In der Rechtsprechung wird auch allgemein möglichste Bestimmtheit des Klagantrags verlangt (vgl. RGZ 123, 307 [309]; 130, 264 [267]; RG in JW 1916, 845 Nr. 17). - BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
Rechtsmittel
In Rechtsprechung und Rechtslehre wird jedoch auf dem Gebiet der Immission ein Gebot, allgemein Störungen bestimmter Art, beispielsweise durch Geräusche, Gerüche, zu unterlassen, als zulässig erachtet (RGZ 6, 217; 37, 173; 40, 183, 184 - für Gemeines Recht, aber gleichliegend - RG JW 1906, 749 Nr. 21; JW 1908, 682; RGZ BayZ 1908, 288; Gruch 44, 1096; RGZ 123, 307, 310; RG JW 1930, 2934;… Meisner/Stern/Hodes, Nachbarrecht 3. Aufl. § 38 II 2 a S. 535;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 906 Randnoten 43 und 44;… Palandt BGB 16. Aufl. § 1004 Anm. 5 b;… Erman BGB 2. Aufl. § 906 Anm. 7; anders - aber wohl nur wegen des bestimmt gehaltenen Klageanspruchs - für einen besonderen Fall anscheinend RGZ 162, 349). - BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58
Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung …
Nach der vom Reichsgericht entwickelten und vom Senat weitergeführten Rechtsprechung (vgl. u.a., RGZ 82, 59, 65; 123, 307, 309; BGH GRUR 1954, 70, 72 - Rohrbogen; GRUR 1954, 331, 333 - Altpa; GRUR 1957, 606, 608 - Heilmittelvertrieb), können Gegenstand eines Unterlassungsurteils in der Regel nur diejenigen Zuwiderhandlungen sein, die tatsächlich stattgefunden haben oder doch zu besorgen sind. - BGH, 12.07.1957 - I ZR 8/56
Heilmittelvertrieb
Nach der vom Reichsgericht entwickelten und vom Senat weitergeführten Rechtsprechung (vgl. u.a. RGZ 82, 59 [65]; 123, 307 [309]; BGH GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen; BGH GRUR 1954, 331 [333] - Altpa) können Gegenstand eines Unterlassungsurteils in der Regel nur die Zuwiderhandlungen sein, die tatsächlich stattgefunden haben oder doch zu besorgen sind. - BGH, 16.10.1962 - I ZR 62/60
Rechtsmittel
Nun muß zwar der Klageantrag so umgrenzt sein, daß der Beklagte sich erschöpfend verteidigen kann (…Rosenthal, UWG, 8. Aufl. S. 66; RGZ 123, 307, 309); auch die Rücksicht auf die Rechtskraftwirkung und die Zwangsvollstreckung erfordert ein genaues tatsächliches Vorbringen darüber, welches Verhalten verboten sein soll.
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