Rechtsprechung
| RG, 20.02.1929 - I 237/28 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 123, 320
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.04.1980 - II ZR 241/78
Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen - Güterversicherung
Er ist von diesem nicht dazu eingesetzt, an seiner Stelle die notwendige laufende Betreuung der versicherten Güter vorzunehmen oder eine Schadensverhütungspflicht desselben zu erfüllen, wobei offenbleiben kann, ob den Versicherungsnehmer überhaupt nach § 33 ADS eine Schadensverhütungspflicht trifft (bejahend: RGZ 123, 320, 323;… Ritter/Abraham a.a.O. § 33 Anm. 12; Schlegelberger, Seeversicherungsrecht S. 6; Enge, VersR 1965, 309; verneinend: OLG Hamburg, VersR 1969, 558, 559;… Karstaedt a.a.O. S. 16 m.w.N.; vgl. auch BGHZ 11, 120, 122 [BGH 25.11.1953 - II ZR 7/53]/123; 42, 295, 300; 43, 88, 94, wonach § 61 VVG - der in § 33 Abs. 1 Satz 1 ADS wörtlich übernommen ist, vgl. Brück, Materialien zu den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungs-Bedingungen Bd. I S. 134 - keine Schadensverhütungspflicht des Versicherungsnehmers begründet).
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