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Rechtsprechung
   RG, 16.04.1929 - III 479/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,500
RG, 16.04.1929 - III 479/28 (https://dejure.org/1929,500)
RG, Entscheidung vom 16.04.1929 - III 479/28 (https://dejure.org/1929,500)
RG, Entscheidung vom 16. April 1929 - III 479/28 (https://dejure.org/1929,500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 124, 159
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 05.04.1984 - III ZR 12/83

    Verwaltungsprivatrecht

    Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 des preußischen Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 15. Dezember 1933 (GS S. 484) war die Beschaffung und Unterhaltung der für die Feuerwehren erforderlichen Wasserstationen eine Aufgabe der Gemeinden (vgl. auch PrOVG 26, 137, 140; 38, 179, 184; 60, 309, 312; 86, 254, 256; 104, 136, 138; RGZ 124, 159, 161), ebenso wie nach § 5 Abs. 1 des (Reichs-) Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 23. November 1938 (RGBl. I S. 1662) die Beschaffung und Unterhaltung der-für die freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren erforderlichen Wasserversorgungsanlagen.
  • BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54

    Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes

    Der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich des Einsatzes bei Feuerwehrübungen ist im Lande Nordrhein-Westfalen jedenfalls seit dem Feuerechutsgesetz dieses Landes vom 2.6.1948 (wegen der Zeit vorher vgl. RGZ 124, 159) Ausübung hoheitlicher Gewalt.

    Das hat das Reichsgericht (RGZ 124, 159 f) zwar für die gewöhnlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Gebiete des früheren Landes Preußen verneint.

  • OLG Naumburg, 09.08.2010 - 10 W 4/10

    Haftung wegen eines Unfalls im Rahmen einer Feuerwehrübung: …

    Dies entsprach im Übrigen auch schon ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. etwa RGZ 124, 159 ff. zur Frage der Amtshaftung freiwilliger Feuerwehren; dazu BGH, Urteil vom 23.04.1956 - III ZR 299/54 - zitiert nach juris).
  • BGH, 23.10.1958 - III ZR 91/57

    Drittbezogenheit von Amtspflichten gegenüber dem Versicherer des Geschädigten; …

    Der Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 83, 308; 124, 159) geht fehl.
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