Rechtsprechung
| RG, 02.05.1929 - VI 641/28 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 124, 204
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.02.2004 - VI ZR 69/03
Haftung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens für Schäden an einem Eisenbahnzug
In anderen Fällen wurde hingegen nicht derjenige, der den Transport durchführte, sondern der Betreiber der Bahnanlage für haftbar gehalten (vgl. etwa RGZ 124, 204, 206 f.; RGZ 146, 340, 342; RG, EE 10, 11, 12 f.; EE 15, 129 ff.). - BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52
Öffentliche Schallplattenvorführung
Da die Rom-Fassung der Berner Übereinkunft durch Ratifikation und Veröffentlichung im Reichsgesetzblatt Bestandteil des deutschen Rechtes geworden ist, kann sich nach deutscher Rechtsauffassung jeder nichtdeutsche Urheber verbandseigener Werke unmittelbar auf ihre Bestimmungen berufen, soweit sie nach Inhalt und Passung als privatrechtliche Rechtssätze anwendbar sind (RGZ 117, 280 [284]; 124, 204 [206]).
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