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Rechtsprechung
   RG, 27.03.1929 - I 358/28   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,513
RG, 27.03.1929 - I 358/28 (https://dejure.org/1929,513)
RG, Entscheidung vom 27.03.1929 - I 358/28 (https://dejure.org/1929,513)
RG, Entscheidung vom 27. März 1929 - I 358/28 (https://dejure.org/1929,513)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 124, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO, …

    Bei einem Vertrage über die Beförderung von Personen (wie auch beim Gastaufnahmevertrag und allgemein bei jedem Werk- oder Dienstvertrag oder einem diesen ähnlichen Vertrage) trifft, wie in ständiger Rechtsprechung anerkannt ist, den Unternehmer die Beweispflicht, wenn sich aus der Sachlage zunächst der Schluß rechtfertigt, daß er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht verletzt hat (vgl. RG JW 1932, 3704; RGZ 86, 321; 124, 49, [51]; RG WarnRspr 1934 Nr. 171; RG WarnRspr 1935 Nr. 4; RGZ 148, 148 [150]; 160, 153 [155]; 169, 84 [97]).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 74/53

    Schadensersatzanspruch infolge eines Baumangels - Bestellung eines Bauleiters - …

    Diese Beweislast kann sich zwar bei einem Werkvertrage nach ständiger Rechtsprechung dann ändern, wenn sich aus der Sachlage zunächst der Schluss rechtfertigt, dass der Unternehmer die ihm obliegende Sorgfaltspflicht verletzt hat (RGZ 86, 321; 124, 49 [51]; 148, 148 [150]; 160, 153 [155]; 169, 84 [97]; BGHZ 8, 239 [241] mit weiteren Nachweisen), wenn insbesondere die Ursache des Schadenseintritts aus einem Gefahrenkreise hervorgegangen ist, für den im Zweifel der Unternehmer verantwortlich ist.
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