Rechtsprechung
| RG, 15.10.1929 - VII 110/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 126, 21
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.05.1971 - VIII ZR 217/69
Gutgläubiger Erwerb von Dritten mit Zustimmung des Besitzers
Hinzu kommen muß vielmehr, daß der Besitzer, auf dessen Rechtsschein der Erwerber vertraut, sich seines Besitzes zugunsten des Erwerbers entäußert (…vgl. Baur, Sachenrecht 6. Aufl. § 52 I 1 a aa; RGZ 126, 21, 25). - BGH, 16.09.1968 - VII ZR 62/66
Klage auf Schadensersatz infolge Zerstörung einer Betriebseinrichtung und eines …
Der Zuschlag in der Versteigerung bewirkt nach herrschender und zu billigender Ansicht noch keinen Übergang des Eigentums; hinzutreten muß, wie aus § 817 Abs. 2 ZPO gefolgert wird, die Ablieferung, d.h. die Übertragung des unmittelbaren Besitzes auf den Ersteher (u.a. RGZ 126, 21, 24; 153, 257, 260 f; 156, 395, 397;… Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts 9. Aufl. § 197 IV 3 a).
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