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Rechtsprechung
   RG, 15.10.1929 - III 14/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,371
RG, 15.10.1929 - III 14/29 (https://dejure.org/1929,371)
RG, Entscheidung vom 15.10.1929 - III 14/29 (https://dejure.org/1929,371)
RG, Entscheidung vom 15. Oktober 1929 - III 14/29 (https://dejure.org/1929,371)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 126, 28
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 02.04.1959 - III ZR 22/58

    Rechtsmittel

    Grundsätzlich kann ohne genaue Feststellung des Sachverhalts und ohne richtige rechtliche Würdigung keine sachgerechte Abwägung nach § 254 BGB erfolgen, so daß regelmäßig der Vergleich zwischen dem feststehenden Verschulden des einen Teils und einem nur unterstellten Verschulden des anderen Teils unzulässig ist (RGZ 126, 28/34; JW 1936, 3369).
  • BGH, 19.02.1970 - IX ZR 105/69

    Rechtsmittel

    Auf die Begründung des Klagantrags kommt es nicht an; der von der Klägerin vorgelegte Sachverhalt ist unter jedem nur möglichen rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (RGZ 126, 28; 129, 55).
  • BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 15/63

    Verletzung des Handlesvertretervertrags durch den Handelsvertreter - Verzicht auf …

    Wenn, wie im Streitfall, aus einem bestimmten Sachverhalt von demselben Gläubiger gegen denselben Schuldner ein und dasselbe Begehren hergeleitet wird, das unter mehreren sachlichrechtlichen Gesichtspunkten begründet sein kann (sogenannte Anspruchskonkurrenz), so werden die in Betracht kommenden sachlichrechtlichen Ansprüche rechtshängig mit der Folge, daß das Gericht das Begehren unter jedem dieser Gesichtspunkte prüfen muß, auch wenn der Kläger keine oder gar eine irrige rechtliche Qualifikation vornimmt (RGZ 126, 28, 29; 129, 55, 60).
  • BGH, 16.05.1963 - III ZR 210/61
    1") Das Berufungsgericht geht, wie auch die Revision, zutreffend davon aus, daß die Tätigkeit der Post auf dem Gebiete des Fernmeldewesens und namentlich ihre Arbeiten zur Erhaltung der Betriebssicherheit ihrer Pernmeldekabel als Ausübung hoheitlicher Gewalt anzusehen sind (RGZ 126, 28, 31; 165, 565, 570; BGH IM Nr" 4 au § 839 (Fh) BGB; 3. auch Kr" 5 aaO mit Anmerkung; BGB-RGRK 11" Auf1.
  • BGH, 28.03.1963 - III ZR 222/61
    Demgegenüber hat das Reichsgericht wiederholt (RGZ 109, 209, 212; 126, 28, 31; 139, 149, 153/155; 158, 83, 94/95) ausgesprochen, daß in Fällen, in denen dieser auf die hoheitliche Fürsergepflicht sich gründende leitende Gesichtspunkt nicht zutrifft, der Beamte also nicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt, sondern im bürgerlichrechtlichen Geschäftskreis einer öffentlichrechtlichen Körperschaft handelt, die Einhaltung der zur Sicherheit des Verkehrs erlassenen Vorschriften keine besondere Amtspflicht gegenüber jedem an der Amtstätigkeit nicht beteiligten Dritten darstellt, und der hier erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung in seinem Urteil vom 10. Januar 1955 III ZR 153/53 (BGHZ 16, 111, 114) angeschlossen.
  • BGH, 08.07.1957 - III ZR 44/56

    Rechtsmittel

    Der Fernmeldedienst der Bundespost ist hoheitliche Betätigung, wie die Rechtsprechung wiederholt anerkannt hat, insbesondere für das Verlegen von Fernsprechleitungen (RGZ 126, 28) und Dienstreisen zur Überprüfung von Fernsprechleitungen im Kabelmeßdienst (RGZ 165, 365).
  • BGH, 06.02.1953 - I ZR 80/52

    Steckengebliebene Postschecküberweisung

    Das Reichsgericht hatte früher in ständiger Rechtsprechung die bürgerlich-rechtliche Natur des Postscheckvertrages betont (RGZ 104, 141 [143]; 109, 100 [102]; 126, 28 [32]; 130, 401 [402]).
  • BGH, 28.11.1955 - III ZR 306/54

    Rechtsmittel

    Ausübung öffentlicher Gewalt oder eines öffentlichen Amtes ist jede dienstliche Betätigung eines Beamten, die sich nicht lediglich als Wahrnehmung bürgerlichrechtlicher Belange des Staates darstellt (so u.a. RGZ 126, 28 [32]; 155, 186 [189]; 161, 145 [151]).
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