Rechtsprechung
| RG, 19.12.1929 - VI 240/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 126, 374
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.11.1963 - II ZR 54/61
Kraftfahrzeug-Sicherungsschein
Tritt sie aber durch die Ausstellung und Hingabe eines Sicherungsscheins mit dem darin genannten Adressaten in Rechtsbeziehungen, dann ist sie auch dafür verantwortlich, daß ihre Angaben über den be- und fortbestehenden Versicherungsschutz zutreffen (vgl. die Rechtsprechung zur Haftung aus Bescheinigung: RGZ 114, 289; 126, 374; WarnRspr 1930 Nr. 52; Stoll, ArchZivPr 135, 89 ff).
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