Rechtsprechung
| RG, 15.10.1929 - III 26/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 126, 81
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.06.1951 - III ZR 134/50
Amtshaftung für Angestellte bei Auftragsangelegenheiten
Diese Rechtsprechung (RGZ 125, 11 [13]; 126, 81 [83]; 168, 214 [218]) hat das Reichsgericht aber nicht auf Amtspflichtverletzungen von Angestellten ausgedehnt. - BGH, 09.07.1958 - V ZR 5/57
Rechtsmittel i. S. des § 839 Abs. 3 BGB
- BGH, 20.06.1968 - II ZR 78/67
Schadensersatzpflicht eines angestellten Hafenlotsen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.06.1968 - II ZR 79/67
Haftung einer Schiffsbesatzung wegen Beschädigung einer Dalbe - Hafenlotse als …
In seinem Urteil vom 27. Juni 1957 - II ZR 344/55 - (VersR 1957, 515) hat der erkennende Senat nach der damaligen Gesetzeslage (ebenso RGZ 126, 81, 87 unter Berufung auf RGZ 13, 114, 117) angenommen, daß der Hafenlotse zur Schiffsbesatzung im Sinne der §§ 736, … - BGH, 27.01.1966 - II ZR 42/64
Konkretisierung des Begriffs "Besatzung eines Schiffes" - Haftung eines …
Damit trägt der Führer von "D. B." die Verantwortung für den Schleppzug und der Eigner des Schiffes ist für den Schaden verantwortlich, den der auf diesem Schiff angestellte Lotse einem Dritten schuldhaft zugefügt hat (vgl. RGZ 126, 81, 87).
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