Rechtsprechung
| RG, 19.09.1929 - VI 720/28 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 126, 97
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.05.1953 - I ZR 177/52
Rechtsmittel
Eine dauernde Verhinderung liegt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat anschließt, nur dann vor, wenn keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß sie nur vorübergehend sein und im Laufe des Geschäftsjahres wegfallen werde (RGZ 119, 284 [285]; 126, 97; JW 1931, 1082 Nr. 11; 1930, 2784 Nr. 12).Das Reichsgericht hat dementsprechend die Vertretung des ordentlichen Vorsitzenden in ständiger Rechtsprechung auch dann für zulässig erklärt, wenn dessen vorübergehende Verhinderung schon bei Beginn des Geschäftsjahres gegeben war (RGSt 25, 389 [390]; 55, 201, 236 [238]; RGZ 126, 97).
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