Rechtsprechung
| RG, 24.01.1930 - III 75/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 127, 153
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.06.2011 - II ZB 15/10
Handelsregistereintragung: Anwendbares Recht auf den Zugang einer …
Dabei ist es aber nicht verpflichtet, verwickelte Rechtsverhältnisse oder zweifelhafte Rechtsfragen zu klären (RGZ 127, 153, 158). - OLG Zweibrücken, 15.02.2006 - 3 W 209/05
GmbH: Ablehnung der Eintragung der Abberufung des einzigen Geschäftsführers und …
Eine allgemeine und umfassende Prüfung der materiellen Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse und Erklärungen scheidet indes aus (RGZ 127, 153; BGHZ 84, 285;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 127 Rdnr. 1 ff). - OLG Naumburg, 28.02.2001 - 7 Wx 5/00
Nachweis gegenüber Handelsregister bei Amtsniederlegung eines Geschäftsführers
Eine allgemeine und umfassende Prüfung der materiellen Wirksamkeit der Gesellschafterbeschlüsse und Erklärungen scheidet danach aus ( RGZ 127, 153 [ 156 1; BGHZ 84, 285 [ 287 …
- BGH, 24.06.1982 - III ZR 19/81
Amtspflichten des Rechtspflegers beim Handelsregister
Er hat darüber zu wachen, daß Erklärungen von Firmeninhabern, die den gesetzlichen Erfordernissen und der tatsächlichen Rechtslage nicht entsprechen, nicht Aufnahme in das Handelsregister und mit amtlicher Hilfe öffentliche Verbreitung finden (RGZ 127, 153). - BGH, 12.04.1951 - III ZR 99/50
Amtshaftung. Dienstwagen der Polizei
In anderen Fällen ist aber der Kreis der "Dritten" erheblich weiter gezogen worden; so besteht die Amtspflicht eines ein Ballspiel beaufsichtigenden Lehrers auch gegenüber unbeteiligten Passanten, die durch den Ball verletzt werden können (RGZ 125, 85), eines Rechtspflegers bei Eintragung einer unwirksamen Prokura gegenüber einem auf die Wirksamkeit der Prokura vertrauenden Geschäftsfreund der Firma (RGZ 127, 153 ff [156]), des Zwangsversteigerungsrichters gegenüber einem Mieter (RGZ 129, 23 ff [26]), des einen Vergleich beurkundenden Prozessrichters gegenüber dem Rechtsnachfolger einer Partei (RGZ 129, 37 ff [43]). - BGH, 12.04.1951 - III ZB S9/50 In anderen Fällen ist aber der Kreis der "Dritten" erheblich weiter gezogen worden; so besteht die Amtspflicht eines ein Ballspiel beaufsichtigenden Lehrers auch gegenüber unbeteiligten Passanten, die durch den Ball verletzt werden können (RGZ 125, 85), eines Rechtspflegers bei Eintragung einer unwirksamen Prokura gegenüber einem auf die Wirksamkeit der Prokura vertrauenden Geschäftsfreund der Firma (RGZ 127, 153 ff [156]), des Zwangsversteigerungsrichters gegenüber einem Mieter (RGZ 129, 23 ff [26]), des einen Vergleich beurkundenden Prozessrichters gegenüber dem Rechtsnachfolger einer Partei (RGZ 129, 37 ff [43]).
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