Rechtsprechung
| RG, 20.01.1930 - VIII 505/29 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 127, 226
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 10.03.1953 - I ZR 76/52
Rechtsmittel
Angesichts der Rechtsprechung über die Bedeutung satzungsgemäßer Vertretungsbeschränkungen bei öffentlichen Körperschaften (RGZ 116, 254; 127, 226; 146, 42 [49]; 157, 207; 162, 129 [148]; OGHZ 2, 319 [330];… BGH Urt. vom 22. Mai 1951 - I ZR 104/50 - = Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk DGO § 36 [1]) wäre eine Prüfung der Verfügungsbefugnis des Pfarrers nicht zu umgehen gewesen, wobei auch der Gesichtspunkt, ob es sich etwa um laufende Verwaltungsgeschäfte handelte, die von der Formvorschrift, im allgemeinen befreit sind (RGZ 104, 205; 116, 247), zu erörtern gewesen wäre. - BGH, 05.01.1955 - VI ZR 227/53 Das Reichsgericht hat in gefestigter Rechtsprechung die Ausschließlichkeit der öffentlich-rechtlichen Satzungsvorschriften für die Vertretung öffentlicher Anstalten, insbesondere von Sparkassen mit der Folge anerkannt, daß eine Vertretungsmacht aus anderweitigen Tatbeständen (stillschweigende Vollmacht, Anscheinsvollmacht, Treu und Glauben) nicht zur Entstehung gelangt (RGZ 116, 227 [230]; 116, 247 [254]; 127, 226 [228]; 146, 42 [49], 157, 207; 162, 129 [149]).
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