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Rechtsprechung
   RG, 28.02.1930 - VII B 5/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,591
RG, 28.02.1930 - VII B 5/30 (https://dejure.org/1930,591)
RG, Entscheidung vom 28.02.1930 - VII B 5/30 (https://dejure.org/1930,591)
RG, Entscheidung vom 28. Februar 1930 - VII B 5/30 (https://dejure.org/1930,591)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 127, 287
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 13.07.2005 - XII ZB 80/05

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Verwerfung der Berufung wegen Versäumung der …

    Durch die nach Einlegung der Rechtsbeschwerde vom Oberlandesgericht gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, auf die die angefochtene Entscheidung gestützt war, ist diese Entscheidung indes gegenstandslos geworden (Senatsbeschluß vom 9. Februar 2005 - XII ZB 225/04 - FamRZ 2005, 791, 792 m.w.N.; BGH, Beschluß vom 22. November 1957 - IV ZB 236/57 - LM § 519 b ZPO Nr. 9; RGZ 127, 287 f.), ohne daß es ihrer förmlichen Aufhebung bedarf.
  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer …

    Dies hat der beschließende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 125, 68 [72]; 127, 287 [288]) schon in seinem Beschluß vom 14. März 1957 - BVerwG III. ER 409.56 - (NJW 1957 S. 804 = ZLA 1957 S. 168) ausgesprochen.
  • BGH, 27.04.1978 - X ZB 3/78

    Zeitplaner

    In den von der Klägerin in diesem Zusammenhang angeführten Fällen handelte es sich einmal darum, daß die Berufung mangels Nachweises der rechtzeitigen Einzahlung der Prozeßgebühr als unzulässig verworfen und danach die Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Nachweisfrist gewährt worden war (RGZ 127, 287), zum anderen um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nach vorhergehender Verwerfung der Berufung wegen dieser Fristversäumnis (BGH LM § 519 b ZPO Nr. 9).
  • BAG, 06.07.1955 - 1 AZR 71/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung …

    Würde also das angefochtene Urteil aufgehoben und dem Wiedereinsetzungsantrage stattgegeben, so wäre der Beschluss vom 20. Januar 1954 hinfällig (RGZ 127, 287).
  • BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57

    Rechtsmittel

    Durch den Beschluß, durch den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erteilt wird, wird der das Rechtsmittel verwerfende Beschluß, ohne daß er ausdrücklich aufgehoben zu werden braucht, gegenstandslos (RGZ 127, 287).
  • BGH, 02.05.1962 - V ZB 10/62

    Rechtsmittel

    Wird nämlich dem Gesuch stattgegeben, so verliert der Beschluß des Oberlandesgerichts vom 9. Januar 1962 ohne weiteres seine Wirksamkeit, für eine Entscheidung über die gegen ihn gerichtete sofortige Beschwerde ist dann kein Raum mehr (vgl. RGZ 127, 287).
  • BVerwG, 14.04.1961 - IV ER 401.61

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur …

    Auch ein Revisionsverfahren, das durch Verwerfung des Rechtsmittels bereits seinen Abschluß gefunden hat, kann jedenfalls dann noch fortgesetzt werden, wenn die Verwerfung auf der Fristversäumnis beruht hat und diese Fristversäumnis sich nachträglich als entschuldbar herausstellt und Wiedereinsetzung gewährt wird, wie das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 125, 68 [72]; 127, 287 [288]) in seinen Beschlüssen vom 14. März 1957 - BVerwG III ER 409.56 (NJW 1957 S. 804) - und vom 3. Januar 1961 - BVerwG III ER 414.60 - entschieden hat.
  • BGH, 18.04.1973 - IV ZR 42/72

    Anforderungen an eine offensichtliche Unrichtigkeit von berufungsgerichtlichen …

    Falls dieses Erfolg haben sollte, würde der Beschluß des Berufungsgerichts vom 5. November 1969, mit dem es die Berufung als unzulässig verworfen hat, gegenstandslos werden (RGZ 127, 287; BGH LM ZPO § 519 b Nr. 9 und NJW 1968, 107).
  • BGH, 19.09.1967 - VI ZB 11/67

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im Fall der fehlenden Belehrung einer …

    Auch bei formeller Rechtskraft wird ein solcher Verwerfungsbeschluß einschließlich der den Berufungskläger belastenden Kostenentscheidung hinfällig, wenn den Wiedereinsetzungsgesuch des Berufungsklägers stattgegeben wird (RGZ 125, 68, 72; 127, 287, 288; BGH LM ZPO § 519 b Nr. 9; BGH IV ZB 21/67 vom 12. Juli 1967).
  • BGH, 28.06.1965 - VIII ZB 11/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …

    (Beschluß des BGH v. 22. November 1957 - IV ZB 236/57 = LM ZPO § 519 b Nr. 9; RGZ 127, 287; Baumbach/Lauterbach ZPO 27, Aufl. § 519 b Anm. 3).
  • BGH, 28.11.1961 - I ZB 17/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1951 - V BLw 70/51
  • BAG, 10.05.1957 - 1 AZR 475/56

    Überlasteter Rechtsanwalt - Fristenkalender - Begründungsfrist - Versehen als …

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