Rechtsprechung
| RG, 04.03.1930 - VII 397/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 127, 313
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
Erfüllungsgehilfe
Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich nicht danach, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder zu dessen Gläubiger steht; maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (RGZ 98, 327, 328; 127, 313, 315; 160, 310, 316). - OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19
Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?
Insoweit ist die Situation des Spielers im Verhältnis zur Beklagten vergleichbar mit einem Preisrichter im Verhältnis zum auslobenden Wettbewerbsveranstalters (BGH…, Urteil vom 23.09.1982 - III ZR 196/80, juris-Rn. 8), einem Parcourschef im Verhältnis zum Veranstalter eines Reit- und Springturniers (vgl. BGH…, Urteil vom 23.9. 2010 - III ZR 246/09, NJW 2011, 139, Rn. 18), einem Rennfahrer im Verhältnis zum Veranstalter (RG, Urteil vom 04.03.1930 - VII 397/29, RGZ 127, 313-316) oder einem Orchester im Verhältnis zu Konzertveranstalter (OLG München…, Urteil vom 26.05.2004 - 7 U 3802/02, NJW-RR 2005, 616, juris-Rn. 36). - BGH, 07.04.1952 - III ZR 363/51
Sorgfaltspflicht eines Rennfahrers
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.12.1957 - VII ZR 21/56 Sie steht mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts im Einklang, der sich der Senat anschließt (RGZ 127, 313; Warn 1936 Nr. 168).
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