Rechtsprechung
| RG, 07.02.1930 - II 247/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 128, 1
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 15.06.1951 - V ZR 86/50
Wegfall der Geschäftsgrundlage, wichtiger Grund, Aufklärungs- und …
- OLG Naumburg, 22.10.1997 - 7 W 34/97
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 09.06.1989 - 23 U 6437/88
Austritt eines GmbH-Gesellschafters bei unzureichenden Ausschüttungen?
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann trotz des Fehlens einer entsprechenden gesetzlichen Bestimmung der Austritt aus einer GmbH auch dann möglich sein, wenn die Satzung - wie hier - dies nicht vorsieht (vergleiche BGH, 1953-04-01, II ZR 235/52, BGHZ 9, 157 und RG, 1930-02-07, II 247/29, RGZ 128, 1). - BGH, 07.11.1952 - V ZR 106/51
Rechtsmittel
Dieser Gesichtspunkt ist gerade bei Dauerschuldverhältnissen in der Gestalt eines Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grunde in der Rechtsprechung seit langen anerkannt (RGZ 128, 1; 148, 92 u.a.; Palandt § 242 Bem. 4 d am Ende). - BGH, 25.09.1953 - I ZR 104/52
Besitz der Erde
Andererseits kann aber das Kündigungsrecht immer nur den letzten und äussersten Rechtsbehelf darstellen, und es darf keinesfalls dazu führen, die Folgen einer missglückten Spekulation abzuschütteln (RGZ 128, 1 [17]).
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