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Rechtsprechung
   RG, 26.03.1930 - I 260/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,563
RG, 26.03.1930 - I 260/29 (https://dejure.org/1930,563)
RG, Entscheidung vom 26.03.1930 - I 260/29 (https://dejure.org/1930,563)
RG, Entscheidung vom 26. März 1930 - I 260/29 (https://dejure.org/1930,563)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 128, 102
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

    Auch für die dem § 51 UrhG entsprechenden Bestimmungen der mit dem Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes aufgehobenen früheren Gesetze, des § 19 Abs. 1 KunstUrhG und der §§ 19, 23 LitUrhG, war dies anerkannt (RGZ 128, 102, 113 - Schlager-Liederbuch; 130, 196, 206 - Codex aureus;… Osterrieth-Marwitz a.a.O. zu § 19 Ziff. II;… Allfeld, Das Urheberrecht an Werken der Literatur und Tonkunst 2. Aufl. zu § 19 Anm. 1).

    Denn dann würde es ebenso der Willkür des Verfassers des wissenschaftlichen Werke überlassen bleiben, welche Rechtsinhaber er um Erteilung der Erlaubnis angehen wollte, wie in dem Falle, in den es sich bei den aufgenommenen Werken um solche verschiedener Künstler handelt und die entsprechenden Nutzungsrechte sich aus diesem Grunde in verschiedenen Händen befinden (vgl. betr. § 19 Ziff. 3 LitUrhG: RGZ 128, 102, 114 - Schlager-Liederbuch).

  • BGH, 06.11.1953 - I ZR 97/52

    Öffentliche Schallplattenvorführung

    Das Reichsgericht ist in ständiger Rechtsprechung von dem Ausnahmecharakter des § 22 a LitUrhG ausgegangen und hat hieraus gefolgert, daß diese Gesetzesvorschrift wie alle Ausnahmebestimmungen grundsätzlich eng auszulegen sei (RGZ 153, 1 ff [23]; 140, 239; 128, 102 ff).
  • OLG München, 18.12.1975 - 6 U 1876/75

    Urheberrechtsverletzung bei Übernahme der charakteristischen Eigenschaften eines …

    Diesem ist auch in Bezug auf den geistig-ästhetischen Gesamteindruck der konkreten Gestaltung (vgl. von Gamm § 2 UrhG RdN 15) ein schöpferischer Eigentümlichkeitsgrad (vgl. von Gamm § 2 UrhG RdN 14) zuzuerkennen, weil er nach Ansicht des Senats über ein rein handwerksmäßiges Tätigwerden deutlich hinausgeht und sein entscheidender Gehalt in einer eigenschöpferischen Formgestaltung des eigentümlichen Gedankeninhalts zu sehen ist (vgl. von Gamm § 2 UrhG RdN 18 "Gedichte"; vgl. ferner RGZ 128, 102 - Schlagerliederbuch; BGHZ 28, 234 - Verkehrskinderlied; BGH in GRUR 1958, 402 - Lili Marleen).
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