Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 22.11.1929 - II 148/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1929,326
RG, 22.11.1929 - II 148/29 (https://dejure.org/1929,326)
RG, Entscheidung vom 22.11.1929 - II 148/29 (https://dejure.org/1929,326)
RG, Entscheidung vom 22. November 1929 - II 148/29 (https://dejure.org/1929,326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1929,326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 128, 211
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 26.10.1983 - VIII ZR 119/82

    Ausschluss des einheitlichen Kaufrechts - Anspruch "auf" Wandelung und "aus" …

    Sie steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach in den Fällen, in denen die Garantiefrist die Verjährungsfrist übersteigt, die Verjährung erst mit der Entdeckung des Mangels innerhalb der Garantiefrist beginnt, da sonst die Garantiefrist für den Käufer wertlos wäre (vgl. z.B. Senatsurteile vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 246/77 = WM 1979, 302 und 10. November 1982 - VIII ZR 156/81 = WM 1983, 17, 18 unter II b; RGZ 128, 211, 213; 65, 121).

    Denn § 478 BGB gibt dem Käufer keinen Leistungsanspruch, sondern nur ein Zahlungsverweigerungsrecht (vgl. RGZ 74, 292; 128, 211).

  • BGH, 11.10.1965 - VII ZR 124/63

    Ausschließlichkeit der Anspruchsregelung nach der VOB

    Anerkannt ist ferner, daß gerade die Gewährleistungsvorschriften bei Kauf und Werkvertrag auch sonst gewisse allgemeine Rechtsbehelfe ausschließen (vgl. etwa RGZ 128, 211, 215; BGHZ 16, 54, 57) [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53].
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 91/92

    Zielfernrohr - Irreführung/sonst

    Da sie jedoch ohne jede zeitliche Begrenzung, unbefristet, gelten soll, muß danach auch die Verjährung als ausgeschlossen gelten, weil andernfalls der Käufer eines Zielfernrohrs der Beklagten nicht in der Lage wäre, die unter die Garantie fallenden Mängel unbefristet geltend zu machen (vgl. RGZ 128, 211, 213).
  • BGH, 22.05.1963 - VIII ZR 49/62

    Verjährung des Wandlungsanspruchs bei Nachbesserungspflicht des Verkäufers

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei einem nach Kaufrecht zu beurteilenden Vertrage, der vertraglich einen Anspruch auf Nachbesserung gewährt, die Vorschrift des § 639 Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden ist, wonach die Verjährung der dem Besteller zustehenden Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz so lange gehemmt ist, bis der Unternehmer, der sich im Einverständnis mit dem Besteller der Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder der Beseitigung des Mangels unterzogen hat, das Ergebnis der Prüfung dem Besteller mitteilt oder ihm gegenüber den Mangel als beseitigt erklärt oder die Fortsetzung der Beseitigung verweigert (RGZ 96, 266; 128, 211, 213;… BGH Urt. v. 14.10.1952 - I ZR 20/52 = NJW 53, 22 [L] = BB 52, 902).
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 295/82

    selbstfahrende Arbeitsmaschine - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß diese im Werkvertragsrecht enthaltene Vorschrift wegen der insoweit gleichen Interessenlage auch bei einem Kaufvertrag entsprechend anwendbar ist, wenn dem Verkäufer darin vertraglich in erster Linie ein Nachbesserungsrecht eingeräumt wurde (RGZ 96, 266, 267; 128, 211, 213; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1952 - I ZR 20/52 - BB 1952, 902; Senatsurteile vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 49/62 - BGHZ 39, 287, 292, vom 21. Februar 1973 - VIII ZR 212/71 - WM 1973, 425 (insoweit in BGHZ 60, 212 nicht abgedruckt) und vom 11. März 1981 - VIII ZR 16/80 - WM 1981, 525, 526).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 9/60
    Da gegen wird, wie das Reichsgericht mehrfach ausgesprochen hat (RGZ 91, 305; 128, 211,213), eine über die Verjährungsfrist nicht} hinausgehende Garantiefrist mangels besonderer â- Anhaltspunkte für einen gegenteiligen Vertragswillen auf die Verjährung keinen Einfluß haben.
  • BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62

    Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines …

    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 115, 135, 139; 128, 211, 214) ersichtlich den Standpunkt eingenommen, daß jene Frist nach Lage des Falles allenfalls "mit einigen Wochen bis etwa 2 Monaten" als angemessen zu erachten sei und demgemäß das darüber hinaus währende Abwarten des anwaltlich beratenen Klägers nicht als durch die Umstände gerechtfertigt angesehen.
  • BGH, 14.10.1958 - VI ZR 183/57
  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 190/75

    Hemmung der Verjährung bei Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung

  • BGH, 07.11.1960 - VII ZR 168/59

    Geschäftsführung ohne Auftrag durch Fürsorgeverband

  • BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54

    Rechtsmittel

  • KG, 07.01.1991 - 5 U 7575/89

    EZeitlich unbegrenzte Garantiezusage für einen langlebigen Gebrauchsgegenstand

  • BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.12.1954 - II ZR 243/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 264/52

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht