Rechtsprechung
| RG, 22.11.1929 - II 148/29 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 128, 211
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 20.12.1978 - VIII ZR 246/77
Auslegung einer Garantieerklärung
Grundsätzlich berührt die Vereinbarung einer Garantiefrist die Verjährung nicht (RGZ 128, 211, 213). - BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82
Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel
Denn diese Vorschrift gibt dem Käufer keinen Leistungsanspruch, sondern nur ein Zahlungsverweigerungsrecht (vgl. RGZ 74, 292; 128, 211). - BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63
Rechtsmittel
Aus diesem Grund allein sind die ordentlichen Gerichte regelmäßig mit Fällen befaßt, bei denen der Berufung des Schuldners auf Verjährung nur Handlungen entgegenstehen können, durch die er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat (so unter anderem in RGZ 115, 135; 128, 211; 144, 378; 145, 239; 153, 101; 156, 291; BGH in NJW 1959 S. 241 und MDR 1956 S. 153 sowie BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]).
- BGH, 26.10.1983 - VIII ZR 119/82
Ausschluss des einheitlichen Kaufrechts - Anspruch "auf" Wandelung und "aus" …
Sie steht in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach in den Fällen, in denen die Garantiefrist die Verjährungsfrist übersteigt, die Verjährung erst mit der Entdeckung des Mangels innerhalb der Garantiefrist beginnt, da sonst die Garantiefrist für den Käufer wertlos wäre (vgl. z.B. Senatsurteile vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 246/77 = WM 1979, 302 und 10. November 1982 - VIII ZR 156/81 = WM 1983, 17, 18 unter II b; RGZ 128, 211, 213; 65, 121).Denn § 478 BGB gibt dem Käufer keinen Leistungsanspruch, sondern nur ein Zahlungsverweigerungsrecht (vgl. RGZ 74, 292; 128, 211).
- BGH, 11.10.1965 - VII ZR 124/63
Ausschließlichkeit der Anspruchsregelung nach der VOB
Anerkannt ist ferner, daß gerade die Gewährleistungsvorschriften bei Kauf und Werkvertrag auch sonst gewisse allgemeine Rechtsbehelfe ausschließen (vgl. etwa RGZ 128, 211, 215; BGHZ 16, 54, 57) [BGH 18.12.1954 - II ZR 296/53]. - BGH, 09.06.1994 - I ZR 91/92
Zielfernrohr - Irreführung/sonst
Da sie jedoch ohne jede zeitliche Begrenzung, unbefristet, gelten soll, muß danach auch die Verjährung als ausgeschlossen gelten, weil andernfalls der Käufer eines Zielfernrohrs der Beklagten nicht in der Lage wäre, die unter die Garantie fallenden Mängel unbefristet geltend zu machen (vgl. RGZ 128, 211, 213). - BGH, 22.05.1963 - VIII ZR 49/62
Verjährung des Wandlungsanspruchs bei Nachbesserungspflicht des Verkäufers
In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß bei einem nach Kaufrecht zu beurteilenden Vertrage, der vertraglich einen Anspruch auf Nachbesserung gewährt, die Vorschrift des § 639 Abs. 2 BGB entsprechend anzuwenden ist, wonach die Verjährung der dem Besteller zustehenden Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz so lange gehemmt ist, bis der Unternehmer, der sich im Einverständnis mit dem Besteller der Prüfung des Vorhandenseins des Mangels oder der Beseitigung des Mangels unterzogen hat, das Ergebnis der Prüfung dem Besteller mitteilt oder ihm gegenüber den Mangel als beseitigt erklärt oder die Fortsetzung der Beseitigung verweigert (RGZ 96, 266; 128, 211, 213;… BGH Urt. v. 14.10.1952 - I ZR 20/52 = NJW 53, 22 [L] = BB 52, 902). - BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 295/82
selbstfahrende Arbeitsmaschine - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß diese im Werkvertragsrecht enthaltene Vorschrift wegen der insoweit gleichen Interessenlage auch bei einem Kaufvertrag entsprechend anwendbar ist, wenn dem Verkäufer darin vertraglich in erster Linie ein Nachbesserungsrecht eingeräumt wurde (RGZ 96, 266, 267; 128, 211, 213; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1952 - I ZR 20/52 - BB 1952, 902; Senatsurteile vom 22. Mai 1963 - VIII ZR 49/62 - BGHZ 39, 287, 292, vom 21. Februar 1973 - VIII ZR 212/71 - WM 1973, 425 (insoweit in BGHZ 60, 212 nicht abgedruckt) und vom 11. März 1981 - VIII ZR 16/80 - WM 1981, 525, 526). - BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 9/60 Da gegen wird, wie das Reichsgericht mehrfach ausgesprochen hat (RGZ 91, 305; 128, 211,213), eine über die Verjährungsfrist nicht} hinausgehende Garantiefrist mangels besonderer â- Anhaltspunkte für einen gegenteiligen Vertragswillen auf die Verjährung keinen Einfluß haben.
- BGH, 19.03.1965 - V ZR 268/62
Eintritt des Erwerbers eines Grundstücks in die sich während der Dauer seines …
Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 115, 135, 139; 128, 211, 214) ersichtlich den Standpunkt eingenommen, daß jene Frist nach Lage des Falles allenfalls "mit einigen Wochen bis etwa 2 Monaten" als angemessen zu erachten sei und demgemäß das darüber hinaus währende Abwarten des anwaltlich beratenen Klägers nicht als durch die Umstände gerechtfertigt angesehen. - BGH, 14.10.1958 - VI ZR 183/57
- BGH, 31.05.1976 - VII ZR 190/75
Hemmung der Verjährung bei Unmöglichkeit der Mängelbeseitigung
- BGH, 07.11.1960 - VII ZR 168/59
Geschäftsführung ohne Auftrag durch Fürsorgeverband
- BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54
Rechtsmittel
- KG, 07.01.1991 - 5 U 7575/89
EZeitlich unbegrenzte Garantiezusage für einen langlebigen Gebrauchsgegenstand
- BGH, 07.03.1956 - VI ZR 279/54
Rechtsmittel
- BGH, 08.12.1954 - II ZR 243/53
Rechtsmittel
- BGH, 11.06.1954 - I ZR 264/52
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".