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Rechtsprechung
   RG, 31.03.1930 - VI 599/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,556
RG, 31.03.1930 - VI 599/29 (https://dejure.org/1930,556)
RG, Entscheidung vom 31.03.1930 - VI 599/29 (https://dejure.org/1930,556)
RG, Entscheidung vom 31. März 1930 - VI 599/29 (https://dejure.org/1930,556)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 128, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50

    Revision. Berücksichtigung neuen Rechts

    Das Reichsgericht hat zwar zahlreiche Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen, insbesondere in der neueren Rechtsprechung für den Fall, daß das neue Gesetz ausnahmslos und zeitlich weitgehend gelten und den Klageanspruch rückwirkend auch für die Revisionsinstanz erfassen will (RGZ 128, 344 [351]; 142, 47 [48] und 52 [53] 152, 86 [89]).
  • BSG, 11.08.1976 - 10 RV 165/75

    Erstattungsanspruch - Sozialleistungsträger gegen Versorgungsverwaltung - …

    Alsdann sind auch neue Tatsachen zu berücksichtigen, die z. Z. der letzten Tatsachenverhandlung bereits vorlagen, aber nach der bisherigen Rechtslage nicht rechtserheblich und deshalb nicht vorgetragen waren (vgl. RGZ 128, 344, 350;… Rosenberg/Schwab a.a.O.;… Wieczorek a.a.O. § 561 Anm. A IV b).
  • BFH, 06.11.1973 - VII R 128/71

    Revision - Eröffnung des Finanzrechtsweges - Berücksichtigung - Zeitpunkt der …

    Es hat aber Ausnahmen von diesem Grundsatz, insbesondere für den Fall zugelassen, daß das neue Gesetz ausnahmslos und zeitlich weitgehend gelten und den Klageanspruch rückwirkend auch für die Revisionsinstanz erfassen wolle (Entscheidungen vom 31. März 1930 VI 599/29, RGZ 128, 344; vom 24. Oktober 1933 III 15/33, RGZ 142, 47).
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