Rechtsprechung
| RG, 27.05.1930 - VII 408/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 129, 146
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 30.09.1963 - III ZR 125/62
Einführung einer gemeindlichen Müllabfuhr ist kein enteignender Eingriff
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 22.10.1954 - I ZR 226/53
Regelungen über Konzessionsabgaben
Der Eingriff in das bestehende Vertragsrecht enthält schon deswegen nur eine Eigentumsbeschränkung und keine Enteignung, weil vom 1. April 1941 an für die Zukunft jedes Wegeeigentum der Gemeinden - abgesehen von der teilweisen Sonderregelung für größere Gemeinden - dahin beschränkt ist, daß für die Überlassung des Sondernutzungsrechtes an Versorgungsunternehmen kein Entgelt gefordert werden darf (vgl. BGHZ 6, 270 [278 ff]; 9, 390 [400]; RGZ 129, 146 [149]). - LG Frankfurt/Main, 10.07.1969 - 4 O 147/68
Wegeausbau; Enteignungsgleicher Eingriff/Behinderung einer Garagenzufahrt durch …
Der Betroffene kann für ihm dadurch entstehende Nachteile keine Entschädigung verlangen (RGZ 129, 146; RGZ 139, 177; BGHZ 8, 273 = NJW 53, 383; BGH, NJW 64, 863; BGH, DÖV 67, 718; vgl. auch BGH, NJW 66, 1120).
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