Rechtsprechung
| RG, 30.06.1930 - VI 714/29 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 129, 303
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.07.1962 - III ZR 93/61
Beurteilung der Tätigkeit der Feuerwehr als Ausübung eines öffentlichen Amtes …
Die Rechtsprechung hat unter Anwendung dieser Grundsätze bei Aufgaben der Feuerwehr bereits folgende Tätigkeiten als Ausübung eines öffentlichen Amtes gewertet: Die gesamte Brandbekämpfung (BGH VersR 1957, 267); den Krankentransport (BGH III ZR 85/61 vom 9. Juli 1962); die Rückfahrt eines Feuerwehrwagens ins Depot nach einem Einsatz (RGZ 145, 177; BGH VersR 1958, 688); den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren einschließlich ihrer Übungen, Übungsfahrten und dazu gehöriger Vorbereitungen (BGHZ 20, 290); die Fahrt eines Kreisfeuerwehrführers zur Vorbereitung eines Provinzialfeuerwehrtages, weil derartige Tagungen die Wehren schulen, ihre Einsatzbereitschaft stärken sowie die Disziplin und Schlagkraft auch durch einen Erfahrungsaustausch erhöhen (RG DRW 1941, 1294); das Verbringen der Geräte in Bereitschaftsstellung und jede sonstige vorbereitende Tätigkeit (RGZ 129, 303).
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