Rechtsprechung
| RG, 04.07.1930 - II 38/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 129, 336
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.04.1970 - II ZR 20/69
Blankowechsel - gutgläubiger Erwerb
Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis bei der Ausfüllung schadet nicht (Abweichung von RGZ 129, 336, 338).Die von BGH WM 1960, 1298 offengelassene Frage über den Zeitpunkt, in dem der gute Glaube vorliegen muß, ist abweichend vom Reichsgericht (RGZ 129, 336, 338) zu entscheiden.
- BGH, 29.09.1960 - II ZR 231/59
Voraussetzungen des Vorliegens einer groben Fahrlässigkeit beim Erwerb von …
Es kann offenbleiben, ob es, wie das Berufungsgericht meint, bei einem Blankowechsel ausschließlich auf den guten Glauben im Zeitpunkt des Erwerbs ankommt, oder ob, wie das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. vor allem RGZ 129, 336 ff, 338) entschieden hat, der gute Glaube noch in dem Zeitpunkt vorhanden sein muß, in dem der Erwerber den Blankowechsel ausfüllt.
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