Rechtsprechung
| RG, 13.05.1930 - II 448/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 129, 45
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 22.05.1958 - II ZR 316/56
Ausschließung eines Genossen
Die Nachprüfung erstreckt sich nicht bloß auf die Rechtmäßigkeit des formellen Ausschließungsverfahrens, sondern umfaßt auch die sachliche Berechtigung des Ausschlusses (RGZ 129, 45, 48 m.w.Nachw.; JW 1932, 1010). - BGH, 23.11.1959 - II ZR 193/57
Ausschließung eines Aufsichtsratsmitgliedes aus einer Genossenschaft
Auch ohne statutarische Regelung würde der Vorstand als der gesetzliche Vertreter der Genossenschaft das für die Ausschließung eines Genossen zuständige Organ sein (RGZ 129, 45, 47). - LG Berlin, 03.08.2012 - 36 O 178/11
Wirksamkeit der Entscheidung der Bundesschiedskommision über den Ausschluss eines …
Auch die von Klägerseite zitierte Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 129, 45, 49) steht dem nicht entgegen, da dort auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Vorstandes abgestellt wurde, deutlich mehr als 1 Jahr vergangen war und als zusätzlicher Umstand durch den Tod eines Zeugens wichtige Beweismittel des Ausgeschlossenen nicht mehr vorhanden waren.
- BGH, 27.04.1967 - Ia ZB 19/66
Erfordernis der Schriftlichkeit - Beschwerde im Patenterteilungsverfahren - …
Die Rechtsprechung hat nun allerdings telegraphische und fernschriftliche Rechtsmitteleinlegung zugelassen (RGZ 129, 45, 47; 140, 72, 74; BVerwG 2, 190; BVerwG NJW 1956, 605 = BlPMZ 1956, 230; BGH GRUR 1955, 29; BSG 1, 243), obwohl es nach der Beschaffenheit dieser Nachrichtenübermittlungsverfahren ausgeschlossen ist, daß die dem Gericht zugehenden Rechtsmittelschriften eine eigenhändige Unterschrift tragen. - BGH, 13.07.1961 - II ZR 212/59
Geltung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs bei Ausschluss eines …
Diesen Standpunkt hat schon das Reichsgericht eingenommen (RGZ 88, 193, 196; 129, 45, 48; 147, 11, 15/16; JW 1932, 1010). - BGH, 11.11.1965 - II ZR 62/63
Klage gegen den Ausschluss aus einer Einkaufsgenossenschaft - Verstoß gegen die …
Die hiergegen von der Revision erhobenen Bedenken geben dem Senat keinen Anlaß, von dieser schon vom Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RGZ 129, 45, 48 m.w.Nachw.) vertretenen und vom Senat aufrecht erhaltenen Ansicht (BGHZ 27, 297, 298 [BGH 22.05.1958 - II ZR 316/56] abzugehen). - BGH, 21.06.1965 - II ZR 254/64
Anforderungen an die Ausschließung eines Genossen - Voraussetzungen für das …
Wie der Senat in Übereinstimmung mit dem Reichsgericht (RGZ 129, 45, 48 m.w.Nach.; JW 1932, 1010) angenommen hat (BGHZ 27, 297, 298) [BGH 22.05.1958 - II ZR 316/56], können die ordentlichen Gerichte nicht bloß nachprüfen, ob bei der Ausschließung eines Genossen das formelle Ausschließungsverfahren eingehalten ist, sondern auch, ob der Ausschluß berechtigt ist.
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