Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 16.09.1930 - III 381/29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,455
RG, 16.09.1930 - III 381/29 (https://dejure.org/1930,455)
RG, Entscheidung vom 16.09.1930 - III 381/29 (https://dejure.org/1930,455)
RG, Entscheidung vom 16. September 1930 - III 381/29 (https://dejure.org/1930,455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1930,455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 60/82

    Gewährung eines Darlehens zur Durchführung eines größeren Bauvorhabens - Verstoß …

    Das Berufungsgericht weist auch zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (…Urteile vom 1. April 1969 - VI ZR 229/67 - a.a.O. …und vom 3. Februar 1970 - VI ZR 245/67 - aaO) darauf hin, daß dieser Grundsatz nicht uneingeschränkt gilt, sondern daß - auch im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB - Ausnahmen von dieser Abwägungsregel zugelassen werden müssen, wenn besondere Umstände im Einzelfall eine Schadensteilung rechtfertigen (vgl. schon RGZ 130, 1, 6 m.w.Nachw.; vgl. auch Senatsurteil vom 22. September 1970 - VI ZR 193/69 - VersR 1970, 1152, 1154); er darf insbesondere nicht zum Freibrief für jeden Leichtsinn des Geschädigten werden (…Senatsurteil vom 3. Februar 1970 - VI ZR 245/67 - aaO).
  • BGH, 23.02.1967 - II ZR 111/64

    Wechselfälschung

    Dem steht nicht entgegen, daß mit einer (bedingt) vorsätzlichen Schädigung durch den Beklagten nur ein fahrlässiges Verhalten der Klägerin zusammentreffen würde (vgl. RGZ 130, 1, 6).
  • BGH, 23.02.1967 - II ZR 205/64

    Einlösung von Wechseln - Fälschung eines Namens auf einem Wechsel - …

    Dem steht nicht entgegen, daß mit einer (bedingt) vorsätzlichen Schädigung durch den Beklagten nur ein fahrlässiges Verhalten der Klägerin zusammentreffen würde (vgl. RGZ 130, 1, 6).
  • BGH, 22.12.1953 - IV ZR 87/53

    Rechtsmittel

    Das ist keine Gewinnbeteiligung, wie sie für eine stille Gesellschaft erforderlich ist, denn der Kläger trägt hinsichtlich seines Gewinnes nicht die Gefahr des Unternehmens mit (vgl. RGZ 122, 387 f [390]; 130, 1 f [4]; 168, 284 f [286]; JW 1936, 921).
  • BGH, 12.07.1951 - III ZR 41/51

    Rechtsmittel

    Richtig ist auch, daß in der Regel bei Gegenüberstehen von vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln eine vorwiegende Verursachung, worauf es bei der Abwägung nach § 254 BGB in erster Linie ankommt, auf Seiten des vorsätzlich Handelnden gegeben sein wird (RGZ 130, 1 [6]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht