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Rechtsprechung
   RG, 10.11.1930 - VI 33/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,402
RG, 10.11.1930 - VI 33/30 (https://dejure.org/1930,402)
RG, Entscheidung vom 10.11.1930 - VI 33/30 (https://dejure.org/1930,402)
RG, Entscheidung vom 10. November 1930 - VI 33/30 (https://dejure.org/1930,402)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 227
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 05.06.2020 - 2 U 90/19

    Gewerbsmäßiger Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung von Rücktrittsrecht …

    Zudem haben die Vertragsparteien in § 12 des Mietvertrages, auf den in § 6 a. des Kaufvertrages hingewiesen ist, nicht allein den Verfall, sondern gerade die Verwertung des sodann im Eigentum der Beklagten stehenden Fahrzeugs durch öffentliche Versteigerung vereinbart (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1995, 2395 ff.; RGZ 130, 227 ff.).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2021 - 2 U 116/20

    Sale-and-rent-back: Gewerbsmäßiger Ankauf und Rückvermietung von Fahrzeugen mit …

    Zudem haben die Vertragsparteien in § 13 des Mietvertrages, auf den in § 6 a) des Kaufvertrages hingewiesen ist, nicht allein den Verfall, sondern gerade die Verwertung des sodann im Eigentum der Beklagten stehenden Fahrzeugs durch öffentliche Versteigerung vereinbart (vgl. hierzu auch RG, Urteil vom 10. November 1930 - VI 33/30 -, juris).
  • BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93

    Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern

    Eine unzulässige Verfallvereinbarung liegt nur dann vor, wenn das Recht dem Gläubiger vor Fälligkeit seiner Forderung eingeräumt wird und ihm gerade unter der Bedingung zustehen soll, daß er trotz Fälligkeit seiner Forderung nicht ordnungsgemäß befriedigt wird (RGZ 92, 101, 105; 130, 227, 228; RG JW 1935, 2886; RG SeuffArch 81 Nr. 8; BayObLG Rpfleger 1993, 58, 59 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2021 - 2 U 125/20

    Wirksamkeit eines Verkaufs mit Rückanmietung

    Zudem haben die Vertragsparteien in § 13 des Mietvertrages nicht allein den Verfall, sondern gerade die Verwertung des sodann im Eigentum der Beklagten stehenden Fahrzeugs durch öffentliche Versteigerung vereinbart (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1995, 2395 ff.; RGZ 130, 227 ff.).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2021 - 2 U 115/20

    Wirksamkeit eines Verkaufs mit Rückanmietung

    Zudem haben die Vertragsparteien in § 13 des Mietvertrages nicht allein den Verfall, sondern gerade die Verwertung des sodann im Eigentum der Beklagten stehenden Fahrzeugs durch öffentliche Versteigerung vereinbart (vgl. hierzu auch BGH, NJW 1995, 2395 ff.; RGZ 130, 227 ff.).
  • BayObLG, 03.07.1992 - 2Z BR 45/92

    Einräumen eines Ankaufrechts für den Hypothekengläubiger durch den …

    Die Bestimmung ist auch dann anwendbar, wenn dem Gläubiger das Recht eingeräumt wird, das Grundstück zu einem bestimmten Preis (bei gleichzeitiger Verrechnung mit der noch offenen Hypothekenforderung) zu übernehmen (vgl. RGZ 92, 101/104 f.; 130, 227 ff.; Planck/Strecker BGB 4.Aufl. (1920) § 1149 Anm.2).

    Nicht unter § 1149 BGB fallen vor der Fälligkeit der Hypothekenforderung getroffene Abreden dann, wenn sich der Eigentümer unabhängig von der Zahlung am Fälligkeitstag zur Übereignung des Grundstücks verpflichtet (RGZ 130, 227/229;… Staudinger/Scherübl aaO).

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