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| RG, 21.11.1930 - VII 49/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 130, 275
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54
Urheberrecht und Magnettonaufnahme
Bei dieser Sachlage konnte die Beklagte trotz der ihr ungünstigen Urteile der Tatsacheninstanzen an ihrer Rechtsauffassung festhalten und eine Klärung der Rechtslage durch eine höchstrichterliche Entscheidung abwarten, ohne sich einem Schuldvorwurf auszusetzen (RGZ 130, 275 [284]; und die dort angeführten Entscheidungen; 146, 133 [144]; 148, 225 [234]). - BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
Rechtsmittel
Eine solche Entschuldbarkeit unter besonderen Umständen wurde z.B. in Fällen anerkannt, in denen die Beurteilung einer schwierigen und verwickelten Rechtslage in Frage stand (RGZ 130, 275 [284]; WarnRspr 1922/23 Nr. 176; JW 1939, 355). - AG Brandenburg, 23.06.2003 - 32 C 139/02
Streit um die Wirksamkeit der Kündigung eines sog. Fernüberwachungsvertrages und …
Für eine Einordnung eines Vertragsverhältnisses unter einen bestimmten Vertragstyp ist insofern nämlich nicht die von den Parteien gebrauchte Bezeichnung, sondern der Vertragsinhalt entscheidend BGHZ 75, 301; BGHZ 101, 350 f.; BGHZ NJW-RR 2000, 648 f.; RGZ 130, 275; LG Saarbrücken NJW-RR 2002, 1715 f.; LG Bochum NJW-RR 2002, 1713 ff.; LG Offenburg NJW-RR 1999, 495; AG Gießen NJW-RR 1996, 49; AG Mainz NZM 1998, 372 = NJW-RR 1998, 732; AG Helmstedtt NJW-RR 1986, 274; BGH NJW 1999, 1031f.).
- BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54
Rechtsmittel
Bei dieser Sachlage konnte die Beklagte trotz der ihr ungünstigen Urteile der Tatsacheninstanzen an ihrer Rechtsauffassung festhalten und eine Klärung der Rechtslage durch eine höchstrichterliche Entscheidung abwarten, ohne sich einem Schuldvorwurf auszusetzen (RGZ 130, 275 [284]; und die dort angeführten Entscheidungen; 146, 133 [144]; 148, 225 [234]). - BGH, 25.09.1963 - V ZR 203/61 Daß nicht die von den Vertragschließenden gewählte Bezeichnung wesentlich ist (RGZ 130, 275, 280), entspricht ersichtlich auch der Auffassung des Berufungsrichters; den Schriftsatz vom 18. Mai 1961, soweit darin die Abmachungen der Parteien als Pachtvertrag bezeichnet werden, hat er in der Urteilsbegründung nicht verwertet, so daß die Annahme der Revision, er habe sich dadurch in seiner Entscheidung beeinflussen lassen, der Grundlage entbehrt.
- BGH, 27.01.1954 - VI ZR 174/52
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat bei der Anwendung des § 285 BGB den Rechtsirrtum in zunehmendem Maße dem tatsächlichen Irrtum gleichgestellt, allerdings durchweg betont, dass an die Entschuldbarkeit des Rechtsirrtums strenge Anforderungen gestellt werden müßten (RGZ 130, 275 [284]; 146, 133 [144]; 148, 225 [234]; 156, 113 [120]).
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