Rechtsprechung
| RG, 29.11.1930 - I 54/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 130, 297
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79
Interventionswirkung
b) Die Interventionswirkung, die darin besteht, daß der Streitverkündete im Prozeß gegen ihn nicht mit der Behauptung gehört wird, der Vorprozeß sei unrichtig entschieden, bezieht sich entgegen der vom BerGer. in erster Linie vertretenen Ansicht (und der von ihm zitierten überholten Entscheidung (RGZ 97, 295 (297)) nicht nur auf den Inhalt der Entscheidung, also das festgestellte Rechtsverhältnis oder die ausgesprochene Rechtsfolge, sondern zusätzlich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidung im ersten Prozeß (RGZ 130, 297 (300); RG, HRR 1940, 439; BGHZ 8, 72 (80) = NJW 1953, 420; BGHZ 16, 217 (228 f.) = NJW 1955, 625). - OLG Nürnberg, 11.04.2022 - 5 W 2855/20
Zulässigkeit der Nebenintervention des Kfz-Haftpflichtversicherers auf Seiten des …
Rn. 14 Der Dritte kann auch am Obsiegen jeder der beiden Parteien ein Interesse haben, wenn nämlich in Bezug auf beide Parteien die Voraussetzungen des § 66 ZPO vorliegen; in diesem Falle hat er ein Wahlrecht, welcher Partei er beitritt (…Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. Rz. 19 zu § 66 ZPO), auf dessen Ausübung die Streitverkündung einer Partei ohne Einfluss ist (RGZ 130, 297); die Nebenintervenientin war also durch die Streitverkündung seitens des Beklagten nicht gehindert, den Beitritt auf Seiten der Gegenpartei zu erklären, abgesehen davon, dass sie diesen Beitritt bereits zuvor erklärt hatte. - BGH, 04.02.1955 - I ZR 105/53
Führung des Gegenbeweises gegen eine öffentliche Urkunde
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- BGH, 22.12.1966 - VII ZR 195/64
Vermögensverwaltung durch Rechtsanwalt
Das ist auch im Revisionsrechtszuge von Amts wegen zu beachten (u.a. BGH LM § 268 Nr. 1; RGZ 130, 297, 298). - BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55
Interessengemeinschaft von Aktiengesellschaften
Die Tragweite und der Gegenstand der Rechtskraft eines klagabweisenden Urteils ergibt sich aus den Entscheidungsgründen (RGZ 130, 297 [300 m.w.Nachw.]). - OLG Köln, 19.12.1990 - 2 U 64/90
Streitverkündung; Anwaltshaftung; Prozeß; Anspruch auf Schadloshaltung; …
Vielmehr gehören zu den Ansprüchen auf "Schadloshaltung" auch diejenigen Ansprüche auf Schadensersatz, bei denen die Haftung des Dritten nicht eine solche für den streitbefangenen Anspruch selbst ist, sondern auf einem selbständigen Grund beruht, sofern nur der Anspruch gegen den Dritten im Falle des Obsiegens der Parteien gegenstandslos wird (RGZ 130, 297., 299;… Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 72 Rn. 13, 14 m.w.N.;… Zöller, ZPO, 18, Aufl., § 72 Rn. 5, 9). - BGH, 04.03.1952 - I ZR 91/51
Rechtsmittel
Zur Auslegung einer Urteilsformel können allerdings nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der der Senat folgt, in der Regel nur Bestandteile des Urteils selbst, nämlich der Tatbestand und die Entscheidungsgründe herangezogen werden (RGZ 47, 366 [370]; 130, 297 [300]).
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