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| RG, 07.10.1930 - II 535/29 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 130, 73
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.11.1972 - II ZR 126/70
Rechtsfolgen fehlgeschlagener Vertragsverhandlungen
Das Berufungsgericht hält dieses Vorbringen schon deshalb für unerheblich, weil ein Vorvertrag, durch den sich mehrere Personen zur Gründung einer GmbH verpflichteten, ebenso wie der endgültige Gesellschaftsvertrag nach § 2 GmbHG der notariellen Beurkundung bedürfe (so RGZ 130, 73, 75; Fischer, GmbH-Rdsch. 1954, 129 m.w.N.;… a. M. Schilling in Hachenburg, GmbHG 6. Aufl.§ 2 Anm. 14). - BGH, 25.06.1990 - II ZR 164/89
Formvorschriften und Formmangel bei Umwandlung einer OHG in eine GmbH - Abtretung …
Bei der Abtretung einer etwaigen Auseinandersetzungsforderung handelt es sich nicht um die Begründung einer in den Organisationsakt der Gesellschaftsgründung einbezogenen Rechtsbeziehung (…vgl. zu diesem Kriterium Hachenburg/Ulmer, GmbHG 8. Aufl. § 2 Rdn. 23), sondern um eine Nebenabrede, die formlos gültig ist (vgl. RGZ 112, 273, 277; 130, 73, 75; 170, 358, 367). - KG, 22.01.2004 - 8 U 170/03
Aktiengesellschaft: Formerfordernis für einen Vorgründungsvertrag; Formfreiheit …
Hingegen sind einzelne schuldrechtliche Verpflichtungen für den Fall, dass es zu der Gründung der Gesellschaft kommt, formfrei wirksam (…Hefermehl, u.a., a.a.O., § 29 AktG, Rdnr. 42; vgl. auch BGH WM 1969, 291 = BB 1969, 772; RGZ 130, 73).
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