Rechtsprechung
| RG, 05.02.1931 - VI 364/30 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 131, 284
Wird zitiert von ... (15)
- BayObLG, 21.10.1999 - 1Z BR 184/98
Errichtung eines Testaments als öffentliche Urkunde gemäß § 415 Abs. 1 ZPO
Die gesetzliche Vermutung des § 415 Abs. 1 ZPO ist nicht widerlegt, solange nicht alle Möglichkeiten ausgeräumt sind, die irgendwie für die Richtigkeit des Inhalts der Urkunde sprechen (vgl. RGZ 131, 284/288 f.; BGHZ 16, 217/227). - BFH, 07.07.1976 - I R 66/75
Finanzamt - Unzulässige Abweisung - Einspruch - Prüfung einer nachgereichten …
Zwar setzt der Gegenbeweis voraus, daß jede Möglichkeit für die Richtigkeit des Eingangsstempels ausgeschlossen ist (BFH-Urteil VIII R 36-37/69; Urteil des RG vom 5. Februar 1931 VI 364/30, RGZ 131, 284 [288]). - BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65
Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der …
Die gesetzliche Vermutung des § 418 ZPO ist nicht widerlegt, solange nicht die Möglichkeit beseitigt ist, daß der Inhalt der Bescheinigung richtig ist (RGZ 131, 284 [289] sowie RAG a.a.O.).
- BGH, 04.02.1955 - I ZR 105/53
Führung des Gegenbeweises gegen eine öffentliche Urkunde
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.11.1972 - VIII ZR 229/71
Eingangsstempel - Beweiskraft - Beweiskraft eines Eingangsstempels - Widerlegung …
Durch den Eingangsstempel der Einlauf stelle des Oberlandesgerichts München wurde der Tag bescheinigt, an dem die Einlaufstelle die Berufungsschrift in Empfang genommen hatte (RGZ 131, 284, 288). - VGH Baden-Württemberg, 13.05.1991 - 1 S 944/91
Erlaßzeitpunkt beim Gerichtsbescheid; Höchstaltersgrenze für Wählbarkeit zum …
Die Beweiswirkung einer Urkunde ist nicht widerlegt, solange die Möglichkeit besteht, daß die Urkunde inhaltlich richtig ist (RGZ 131, 284/289). - BVerwG, 25.03.1982 - 8 C 100.81
Fehlen einer odnungsgemäßen Ladung als Versagung des verfassungsrechtlich …
Die Beweiswirkung der Urkunde ist jedoch nicht widerlegt, solange die Möglichkeit besteht, daß die Urkunde inhaltlich richtig ist (vgl. RGZ 131, 284 [289] und RAG ARS 26, 201). - BFH, 17.10.1972 - VIII R 37/69
Eingangsstempel des FA - Eingang der Einspruchsschrift - Voller Beweis - …
Hierzu wäre notwendig gewesen, jede Möglichkeit dafür auszuschließen, daß die Angabe des Eingangsstempels auf den Einspruchsschreiben richtig war (vgl. Urteil des Reichsgerichts VI 364/30 vom 5. Februar 1931, RGZ 131, 284). - LAG Schleswig-Holstein, 13.01.1995 - 6 Sa 202/94
Beweiskraft des gerichtlichen Eingangsstempels; Beweiskraft einer öffentlichen …
Der Gegenbeweis ist nicht schon damit erbracht, dass die Möglichkeit der Unrichtigkeit dargetan ist; es muss umgekehrt die Möglichkeit der Richtigkeit ausgeschlossen werden (RGZ 131, 284, 288; BVerwG, NJW 1969, 1730; BGHZ 16, 227 ;… Stein/Jonas, ZPO , 20. Aufl. 1989, 2. Bd. Teil-Bd., II, § 418 Rdn. III m.w.N.). - BVerwG, 25.10.1977 - 6 A 1.77
Rechtsmittel
Die gesetzliche Vermutung des § 418 ZPO ist nicht widerlegt, solange nicht die Möglichkeit beseitigt ist, daß der Inhalt der Bescheinigung richtig ist (vgl. RGZ 131, 284 [289]). - BGH, 07.02.1963 - III ZR 119/62
- BGH, 15.06.1978 - III ZB 19/77
Sofortige Beschwerde gegen die Unzulässigkeit der Berufung wegen Verfristung bei …
- BVerwG, 05.09.1962 - IV C 66.62
Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen und an Gegenständen der …
- BFH, 17.10.1972 - VIII R 36/69
Eingangsstempel des FA - Eingang der Einspruchsschrift - Voller Beweis - …
- BGH, 21.04.1969 - III ZR 7/68
Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlichen Urkunde - Anforderungen an …
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