Rechtsprechung
| RG, 08.12.1930 - IV 149/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 131, 41
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50
Belegenheit einer Forderung
Zu der Frage, nach welchen Gesichtspunkten das Schuldstatut zu bestimmen sei, hat sich in Deutschland eine feststehende Rechtsprechung entwickelt, nach der in erster Linie der ausdrückliche oder stillschweigende Parteiwille, gegebenenfalls der sog. mutmaßliche Parteiwille und notfalls der Erfüllungsort, also derjenige Ort, bei dem der Schwerpunkt des Schuldverhältnisses liegt, maßgebend ist (RGZ 66, 75; 73, 387; 78, 58; 95, 164; 102, 214; 103, 261; 107, 46; 131, 41, 47; 145, 16; 152, 53;… Martin Wolff a.a.O. S 124, anders hinsichtlich des Erfüllungsortes Raape a.a.O. S 296 ff).Vernünftigerweise werden sich auch Gläubiger und Schuldner eines Schuldverhältnisses derjenigen Währungsregelung unterwerfen wollen, die in dem für sie beide maßgeblichen Währungsgebiet getroffen wird (vgl. RGZ 131, 41, 46 f, 152, 53).
- BGH, 10.01.1958 - VIII ZR 412/56
Verjährung des Anspruchs auf Wandlung nach Zustimmung des Verkäufers
Im Rahmen der vertragsergänzenden Auslegung kann auch das bei Vertragsabschluß begründete Schuldstatut grundsätzlich keine Veränderung durch spätere Ereignisse erfahren (vgl. RGZ 131, 41, 48; KG NJW 1957, 347, 348).
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