Rechtsprechung
| RG, 27.02.1931 - VII 205/30 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 132, 183
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 205/57
Warenlager II - § 929 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; § 136 GVG aF …
Richtig ist allerdings, daß das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung an dem Grundsatz festgehalten hat, bei einer Sicherungsübereignung müßten die übereigneten Gegenstände im Vertrage bestimmt bezeichnet werden, so daß bloße Bestimmbarkeit dazu nicht ausreiche (RGZ 132, 183, 187).Daraus folgt aber weiter, wie der erkennende Senat in dem angeführten Urteil in Übereinstimmung not RGZ 132, 183, 188 betont hat, daß für die Frage der Bestimmtheit des Gegenstandes der Sicherungsübereignung allein der Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend ist und nachträgliche Ereignisse hierfür keine Bedeutung haben können.
Auch aus früheren Entscheidungen des Reichsgerichts, soweit diese nicht (wie z.B. RGZ 113, 57) ausdrücklich aufgegeben worden sind (vgl. RGZ 132, 183, 188), läßt sich ein abweichender Standpunkt nicht herleiten.
- BGH, 26.06.2026 - V ZR 92/25
Gutgläubiger Erwerb eines möglicherweise abhandengekommenen Familienarchivs?
Es genügt vielmehr, wenn ein bestimmtes Verhältnis beabsichtigt ist, vermöge dessen der unmittelbare Besitzer auf Zeit zum Besitz berechtigt oder verpflichtet ist und der Anspruch auf Herausgabe desjenigen, der die Stellung des Oberbesitzers beansprucht, nicht dauerhaft und endgültig ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juli 2003 - V ZR 297/02, NJW-RR 2004, 570; BGH, Urteil vom 11. Juni 1953 - IV ZR 181/52, BGHZ 10, 81, 87; RGZ 132, 183, 186 f.). - BGH, 20.03.1986 - IX ZR 88/85
Sicherungsübereignung als Gesamtvermögensübernahme
Denn dadurch wird klar gemacht, daß sich die Übereignung auf sämtliche vorhandenen Waren bezieht (RGZ 113, 57, 60; 132, 183, 188; BGHZ 28, 16, 20;… Urt. v. 24. November 1965 aaO.).Müssen aber solche außerhalb des Vertrages liegenden Umstände zur Klarstellung herangezogen werden, fehlt es an der Bestimmtheit der zu übereignenden Sachen; bloße Bestimmbarkeit genügt nicht (RGZ 132, 183, 187; BGHZ 28, 16, 19;… Urt. v. 4. Juni 1962 - VIII ZR 221/61, LM § 930 BGB Nr. 8 = WM 1962, 740; v. 1. Dezember 1976 - VIII ZR 127/75, WM 1977, 218, 219; Serick, Eigentumsvorbehalt und Sicherungsübereignung, Bd. II § 21 IV 1 c).
- BGH, 13.06.1956 - IV ZR 24/56
Warenlager - § 929 BGB, Sicherungsübereignung, Bestimmtheitsgrundsatz
Es sei nicht genügend, wenn diese Bestimmung erst auf Grund außerhalb dieser Urkunde liegender Umstände, z.B. durch Heranziehung von Lagerbüchern, Schriftwechsel, Rechnungen und Zahlungsbelegen, vorgenommen werden könne (RGZ 129, 61; 132, 183 [187]; KG JW 1931, 2579). - BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 211/57 Die Wirksamkeit der Sicherungsübereignung eines Warenlagers mit wechselndem Bestand wird durch außerhalb des Vertrages liegende nachträglich eintretende Umstände nicht berührt (Bestätigung von RGZ 132, 183).
Daraus folgt andererseits, daß der Vertrag durch außerhalb liegende, nachträglich eintretende Umstände auch nicht unklar werden kann (RGZ 132, 183, 188;… Staudinger BGB 11. Aufl. § 929 Nr. 35).
Daß die Klägerin an diesen Gegenständen kein Eigentum erwarb und daher ihr Sicherungseigentum möglicherweise nachträglich mit fremder Ware vermischt worden war, macht aber die Sicherungsübereignung nicht wegen Unbestimmtheit unwirksam (…Scholz a.a.O. Nr. 235, 243), denn spätere Ereignisse, die außerhalb des Vertrages liegen, können diesem - wie bereits ausgeführt - nicht nachträglich seine Bestimmtheit nehmen (RGZ 132, 183, 188).
- BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 207/78
Vereinbarung eines konkreten Besitzmittlungsverhältnisses - Fehlen einer …
Schon das Reichsgericht hat indessen anerkannt, daß das zwischen den Vertragsteilen zu begründende Rechtsverhältnis in seiner Ausgestaltung nicht den gesetzlichen Begriffsmerkmalen eines gesetzlich geregelten Verhältnisses zu entsprechen braucht, daß es vielmehr genügt, wenn ein bestimmtes Verhältnis beabsichtigt ist, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt, vorausgesetzt, daß der Anspruch des Erwerbers auf Herausgabe nicht für alle Zeit ausgeschlossen ist (RGZ 132, 183, 186 f). - BGH, 27.09.1960 - VIII ZR 230/59
- BGH, 04.06.1962 - VIII ZR 221/61 Es ist aber gefestigte Rechtsprechung (BGH a.a.O., RGZ 132, 183, 187) und Meinung der Rechtslehre (…Staudinger BGB 11. Aufl. zu § 929 Nr. 35, Westermann, Probleme der Sicherungsübereignung von Warenlagern in NJW 1956 S. 1297), daß es an der Bestimmtheit des Vertragsgegenstandes fehlt, wenn solche außerhalb des Vertrags liegenden Umstände zur Klarstellung herangezogen werden müssen.
Insbesondere ist es deshalb für die Frage, ob ein Raumsicherungsvertrag gültig, oder, mangels hinreichende Bestimmtheit des Sicherungsgutes, unwirksam, ist, ohne je de Bedeutung, ob nach Vertragsschluß im Sicherungsraum ein Durcheinander von Sicherungsgut mit fremdem Gut entsteht oder ob beides getrennt gehalten wird (so schon RGZ 132, 183, 187;… ferner Urteil des Senats vom 29. April 1958 - VIII ZR 211/57 -, WM 1958, 673 = BB 1958, S. 539).
- BGH, 10.07.1961 - II ZR 222/59
Geltung des § 366 BGB im Kontokorrentverhältnis - Hinreichende Würdigung des …
Das genügt für ein konkretes Rechtsverhältnis im Sinne des § 868 BGB (vgl. RGZ 132, 183, 186). - OLG München, 19.07.1985 - 25 U 2231/83 Darin liegt ein genügend bestimmter "Räumsicherungsvertrag" (RGZ 132, 183/188; BGHZ 21, 9 BGHZ 28, 16/20 ff., 1958, 683/684 f.; BGH LM § 930 BGB Nr. 8 = MDR 1962, 648/649;… Palandt/Bassenge, BGB 42. Aufl. § 930 Anm. 4 a bb).
- BGH, 01.04.1963 - VIII ZR 211/61
- BGH, 12.02.1959 - VIII ZR 108/58
- BGH, 23.05.1951 - II ZR 112/50
Rechtsmittel
- BGH, 23.09.1952 - 2 StR 85/52
Rechtsmittel
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".