Rechtsprechung
| RG, 26.03.1931 - VI 540/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 132, 223
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.12.1978 - VII ZR 91/77
Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für Besucher eines Unfallverletzten durch die …
Gem. § 843 IV BGB, der sich auf alle Heilungkosten bezieht, bleibt der Ersatzanspruch des Verletzten davon unberührt, inwieweit die Angehörigen solche Aufwendungen selbst getragen haben, gleichviel ob sie zum Unterhalt verpflichtet sind oder nicht (RGZ 132, 223 (224) m.w. Nachw.; 138, 1 (3); vgl. auch BGHZ 22, 72 (77)=NJW 1957, 138). - OLG Hamm, 16.11.1987 - 3 U 221/85
Schadensersatz; Schmerzensgeld
Dass bei den Heilungskosten regelmäßig nur die konkret angefallenen und nicht auch die fiktiven Kosten ersetzt werden müssen (…vgl. Geigel, Haftpflichtprozess, 19. Aufl. 1986, 4 Rdn. 122), wird auch nicht durch die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 132, 223) in Zweifel gezogen. - BGH, 08.02.1961 - IV ZR 215/60
Rechtsmittel
In einem anderen Fall hat das Reichsgericht die Auffassung des Berufungsgerichts, daß nach den Lebensverhältnissen der Eheleute die Ehefrau zur Leistung regelmäßiger Sprechstundenhilfe in der zahnärztlichen Praxis ihres Ehemannes gesetzlich verpflichtet war, gebilligt (RG in JW 1931, 3338 19 , insoweit in RGZ 132, 223 nicht abgedruckt).
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