Rechtsprechung
| RG, 24.02.1931 - III 131/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 132, 26
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.04.1952 - V ZR 41/51
Rechtsmittel
Allerdings kann nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 132, 26; 143, 219) unter Umständen jemand dem Verhandlungspartner auf Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß haften, wenn er durch sein Verhalten den bestimmten Eindruck erweckt hat, er werde den Vertrag abschließen, triftige Gründe für die Unterlassung des Abschlusses nicht hat, schließlich aber doch nicht abschließt und dadurch Aufwendungen des Verhandlungspartners hervorgerufen hat, die ohne die fruchtlosen Verhandlungen erspart geblieben wären.
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