Rechtsprechung
| RG, 30.04.1931 - II 298/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Besprechungen u.ä.
- zaoerv.de
(Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Gleichbehandlung von Ausländern (Inländerklausel) - Deutsch-Französischer Handelsvertrag vom 2. August 1862 - Firmen-(Namens-)schutz für Ausländer - Völkerrecht und Landesrecht
Papierfundstellen
- RGZ 132, 374
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.02.1969 - I ZR 30/67
Zeichenrechtliches Vorbenutzungsrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 120/63
Zeichenmißbrauch gegenüber einer Auslandsmarke
Dabei mag der Revision zugegeben werden, daß die in Betracht kommenden Entscheidungen (RGZ 117, 215 - Eskimo Pie; 132, 374 - Manon; 141, 110 - The White Spot; 170, 302 - De vergulde Hand; RG MuW XXX, 430; XXXI, 373 - Elida), die sich im übrigen zum Teil mit dem anders liegenden Fall des Firmen- und Namensrechts zu befassen hatten (vgl. dazu auch BGHZ 34, 91 - ESDE und Hefermehl, Anm. zu dieser Entsch. in GRUR 1961, 299, 300 lk. Sp.a.E.), nicht in allen Punkten von einheitlichen Beurteilungsgrundsätzen ausgehen. - BGH, 02.04.1971 - I ZR 41/70
Widerspruch des Inhabers eines im Ausland eingetragenen Zeichens ("SWOPS") gegen …
Es bedarf also weder einer Verkehrsgeltung im Inland (sofern die Bezeichnung als solche ohne Verkehrsgeltung schutzfähig ist) noch einer weniger weitreichenden gewissen Anerkennung im Verkehr (so noch RGZ 132, 374, 380 - Manon; 170, 302, 306 - De vergulde Hand) noch ist es erforderlich, daß das Unternehmen bereits gegenüber allen Marktbeteiligten, insbesondere gegenüber seinen künftigen Kundenkreisen in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH GRUR 66, 267, 269 - White Horse; 67, 199, 201, 202 - Napoleon II; 69, 357, 359 - Sihl; 70, 315, 316 - Napoleon III;… BGH GRUR Int 70, 286, 287 - Migrol).
- BGH, 24.02.1961 - I ZR 15/60 Zu der sich damit stellenden Frage des sog. Vorbenutzungsrechts gegenüber einem Warenzeichen, zu der der Senat bisher noch nicht endgültig Stellung genommen hat, sei grundsätzlich folgendes bemerkt: Der Senat schließt sich der vom Reichsgericht vertretenen und im Schrifttum überwiegend gebilligten Auffassung an, daß ein durch Benutzung im Verkehr erlangter, nicht zur Verkehrsgeltung erstarkter Besitzstand an einer Warenkennzeichnung dem Benutzer für sich allein kein Recht zur Weiterbenutzung gegenüber einem jüngeren eingetragenen Warenzeichen gibt (vgl.u.a. RGZ 132, 374, 382 - Manon; RG MuW 1937, 285, 287 - Tabakspfeife mit Punkt; RGZ 162, 347, 348 - grüngoldene Flasche; OLG München GRUR 1952, 250, 251; OLG Düsseldorf GRUR 1953, 527, 529; Schramm, Grundlagenforschung auf dem Gebiete des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechtes S. 91 ff; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. Bem.
- BGH, 05.02.1969 - I ZR 134/66
Schutz bekannter ausländischer Firmenkennzeichen im Inland - Gefahr der …
Dagegen ist für die Entstehung des Namensschutzes nicht erforderlich, daß das Firmenkennwort des ausländischen Unternehmens innerhalb der beteiligten inländischen Verkehrskreise bereits eine gewisse Anerkennung als Hinweis auf das ausländische Unternehmen gefunden habe, wie es das Reichsgericht gefordert hatte (RGZ 132, 374, 380 - Chaussures Manon; 170, 302, 306 - De vergulde Hand); welcher Grad von Verkehrsbekanntheit damit hätte verlangt werden müssen, blieb ohnehin unklar. - BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55
Rechtsmittel
Vorliegen einer Verkehrsgeltung auf dem deutschen Markte hinsichtlich der Bezeichnung "Su." oder auch nur einer Ausstattungsanwartschaft behaupten oder etwa geltend machen wollen, es habe eine hohe Wahrscheinlichkeit bestanden, daß binnen absehbarer Zeit auch in Deutschland das Auslandszeichen "Su." im Verkehr bekannt sein werde (RGZ 132, 374 [380] - Chaussures Manon; RGZ 141, 110 [120/121] - The White Spot; RGZ 170, 302 [307] - De vergulde Hand).
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