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Rechtsprechung
   RG, 05.03.1931 - VI 526/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,574
RG, 05.03.1931 - VI 526/30 (https://dejure.org/1931,574)
RG, Entscheidung vom 05.03.1931 - VI 526/30 (https://dejure.org/1931,574)
RG, Entscheidung vom 05. März 1931 - VI 526/30 (https://dejure.org/1931,574)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 132, 76
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BGH, 25.05.1977 - VIII ZR 186/75

    Schadenersatzanspruch aus c. i.c. bei Kauf von Gesellschaftsanteilen

    In einem solchen Fall muß der am Vertrag festhaltende Käufer, soll der Schaden überhaupt sinnvoll erfaßbar sein, so behandelt werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Kaufpreis abzuschließen (vgl. dazu auch RGZ 103, 47, 51; 132, 76, 79), ohne daß es auf den - hypothetischen und ohnehin kaum zu führenden - Nachweis ankommt, ob auch der Verkäufer sich damals mit einem Vertragschluß unter diesen Bedingungen einverstanden erklärt hätte.
  • BGH, 28.01.2003 - X ZR 199/99

    Wirksamkeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots; …

    Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Absprachen, die dem Gericht unbekannt geblieben sind, werden von der Genehmigung nicht erfaßt und bleiben unwirksam (RGZ 132, 76, 78;… MünchKomm BGB/Schwab, 3. Aufl., § 1828 Rdn. 9;… Soergel/Zimmermann, BGB, 13. Aufl., § 1828 Rdn. 12).
  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 32/53

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Für die Haftung bei Verschulden aus Vertragsschluß hat jedoch die reichsgerichtliche Rechtsprechung auch eine Haftung des Vertreters anerkannt, wenn er an dem erstrebten oder vollzogenen Geschäftsabschluß persönlich ein wirtschaftliches Interesse gehabt habe (RGZ 120, 249 [252]; 132, 76 [80]; 159, 54; Ballerstedt ArchZivPran Bd 151, 501 ff; Palandt § 164 Anm. 3; § 276 Anm. 6 b).
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