Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   RG, 22.06.1931 - VI 46/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,488
RG, 22.06.1931 - VI 46/31 (https://dejure.org/1931,488)
RG, Entscheidung vom 22.06.1931 - VI 46/31 (https://dejure.org/1931,488)
RG, Entscheidung vom 22. Juni 1931 - VI 46/31 (https://dejure.org/1931,488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1931,488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …

    Der Traeger'schen Formulierung schließt sich im wesentlichen die Rechtsprechung des Reichsgerichts seit der Entscheidung RGZ 133, 126, 127 in neuerer Zeit in der Fassung an, daß ein adäquater Zusammenhang vorliege, "wenn eine Tatsache im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung eines Erfolges geeignet war.".

    Dieser bis zuletzt im wesentlichen unverändert in zahlreichen Entscheidungen beibehaltenen Fassung (RGZ 133, 126; RGZ 135, 154; RGZ 148, 165; RGZ 152, 49; RGZ 158, 38; RGZ 168, 88; RGZ 169, 91) schließt sich auch der Senat unter Beibehaltung der von Traeger festgelegten Beurteilungsgrundlagen an.

  • BGH, 29.10.1952 - II ZR 283/51

    Wirtschaftstreuhänder. Auskunftshaftung

    Die Verteilung der Verantwortlichkeit für den entstandenen Schaden im Rahmen des § 254 BGB ist, wie die Revision nicht verkennt, im wesentlichen Sache der tatsächlichen Beurteilung (RGZ 133, 126 [128]).
  • BGH, 15.10.1971 - I ZR 27/70

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht - …

    Wie die Revision an sich nicht verkennt, kommt es nach der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wie des Reichsgerichts anerkannten Lehre von der adäquaten Verursachung darauf an, ob eine Fehlabfüllung von Heizöl in die Sicherheitswanne von Öltanks im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu Lassenden Umständen geeignet ist, solche Schadensfolgen herbeizuführen (vgl. RGZ 81, 359, 360; 133, 126, 127; BGH NJW 68, 2287).
  • BGH, 01.02.1965 - III ZR 106/63

    Reicht ein abstrakter Hinweis auf die Möglichkeit eines besonders hohen Schadens?

    Denn als Ursache im Rechtssinne können Bedingungen, die nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und deshalb nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung des Erfolges geeignet waren, nicht gewertet werden (RGZ 133, 126, 127; BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] ;… weitere Nachweise BGB RGRK 11. Aufl. vor § 249 Anm. 16).
  • AG Rastatt, 10.04.2025 - 16 F 6/25

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Pfarrers: Eine Affäre ist keine Seelsorge

    Die Ursächlichkeit im Zivilrecht bestimmt sich nach der sog. Adäquanztheorie, welche besagt, dass "ein adäquater Zusammenhang vorliege, wenn eine Tatsache im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung eines Erfolgs geeignet war" (RGZ 133, 126, 127).
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 56/54

    Rechtsmittel

    Dieser sogenannte adäquate Kausalzusammenhang liegt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. BGB RGRK a.a.O. § 249 Vorbem 3 vor § 249 und die dort angeführten Entscheidungen, insbesondere RGZ 133, 126 [127]), der auch der Bundesgerichtshof (vgl. BGHZ 3, 261 [267]; 7; 198 [204]) gefolgt ist, dann vor, wenn eine Handlung oder Unterlassung oder ein Ereignis "im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu bleibenden Umständen zur Herbeiführung eines Erfolges geeignet war".
  • BGH, 15.04.1953 - VI ZR 53/52

    Rechtsmittel

    Bei seiner Beurteilung des Sachverhalts hat sich das Berufungsgericht daher im Rahmen der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung über das Wesen des adäquaten Kausalzusammenhangs gehalten (vgl. u.a. RGZ 133, 126 [127]; 168, 86 [88]; 169, 1 [18]; BGHZ 3, 261 [267]).
  • BGH, 17.09.1959 - VII ZR 60/58

    Rechtsmittel

    Das fehlerhafte Schweißen der Naht war somit "im allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung eines Brandes geeignet"; es war damit adäquat ursächlich für die Brandentstehung (vgl. BGHZ 3, 261; RGZ 133, 126, 127; BGHZ NJW 1952, 1010).
  • BGH, 14.06.1960 - VI ZR 111/59

    Rechtsmittel

    Nach fester Rechtsprechung ist ein adäquater Zusammenhang gegeben, wenn eine Verhaltensweise generell und nicht nur unter besonders eigenartigen, ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen zur Herbeiführung eines Erfolges geeignet war (BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] mit Nachweisen; RGZ 133, 126).
  • BGH, 31.03.1954 - VI ZR 18/53

    Rechtsmittel

    Es ist daher nicht zu verkennen, dass ein ursächlicher Zusammenhang sowohl im natürlichen Sinne als auch im Rechtssinne (sog. adaequate Verursachung) zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten der Zweitbeklagten und dem Unfall bestanden hat (RGZ 133, 126 [127]; 168, 86 [88]; 169, 1 [18]; BGHZ 3, 261 [267]).
  • BGH, 16.02.1960 - VI ZR 62/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.12.1957 - VIII ZR 310/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1952 - III ZR 371/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1951 - III ZR 36/51

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht