Rechtsprechung
| RG, 08.07.1931 - V 9/31 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 133, 152
Wird zitiert von ... (6)
- VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 B 11.2608
In einer Berufungsbegründung erfolgte Verweisung auf ein Parallelverfahren ohne …
Zudem müsse sich der Straßenanlieger auch mit unerwarteten Änderungen z.B. dergestalt abfinden, dass eine bis dahin ruhige und abgeschlossene Straße durch die Entwicklung des Verkehrs stark frequentiert werde (RG, U.v. 9.1.1939 a.a.O. S. 137 unter Bezugnahme auf RG, U.v. 8.7.1931 - V 9/31 - RGZ 133, 152).Im Urteil vom 8. Juli 1931 (V 9/31 - RGZ 133, 152/155) hat das Reichsgericht insoweit festgehalten: "Die dem öffentlichen Verkehr dienenden Betriebe haben, soweit das mit ihren Verkehrszwecken vereinbar ist, auf die Straßenanwohner Rücksicht zu nehmen und auch örtliche Besonderheiten zu beachten.
Die Einschränkung des rechtlich zulässigen Nutzungsumfangs des Hafenzufahrtsgleises, die sich aus dem Rücksichtnahmegebot ergibt, reicht nach dem Vorgesagten jedoch nur soweit, als das mit den "Verkehrszwecken vereinbar" (RG, U.v. 8.7.1931 - V 9/31 - RGZ 133, 152/155) ist.
- VGH Bayern, 09.12.2015 - 22 A 15.40025
Fehlende Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Feststellung der UVP-Pflicht …
Zudem müsse sich der Straßenanlieger auch mit unerwarteten Änderungen z. B. dergestalt abfinden, dass eine bis dahin ruhige und abgeschlossene Straße durch die Entwicklung des Verkehrs stark frequentiert werde (RG, U. v. 9.1.1939 a. a. O. S. 137 unter Bezugnahme auf RG, U. v. 8.7.1931 - V 9/31 - RGZ 133, 152).Im Urteil vom 8. Juli 1931 (V 9/31 - RGZ 133, 152/155) hat das Reichsgericht insoweit festgehalten: "Die dem öffentlichen Verkehr dienenden Betriebe haben, soweit das mit ihren Verkehrszwecken vereinbar ist, auf die Straßenanwohner Rücksicht zu nehmen und auch örtliche Besonderheiten zu beachten.
- BGH, 30.10.1970 - V ZR 150/67
Immissionen durch Bau und Betrieb einer Fernverkehrsstraße
Die Abgrenzung des maßgebenden Vergleichsgebiets, durch welche der Charakter der maßgebenden "Lage" wesentlich bestimmt wird, weist bei Verkehrsanlagen gewisse Besonderheiten auf, weil der durchlaufende Verkehr seiner Natur nach notwendig, je nachdem er dem örtlichen oder überörtlichen Verkehr dient, mehr oder weniger weit umgreifende Gebiete zusammenfaßt (RGZ 133, 152, 154 - Omnibuslinie in Berlin-Dahlem; RGZ 159, 129, 137 - Reichsautobahn - RGZ 70, 153 f; Senatsurteil vom 28. April 1967 - Moselstaustufe - WM 1967, 727;… vgl. dazu Westermann, Sachenrecht, 5. Aufl. § 63, II, 3 b) und der Verkehr im Hinblick auf die notwendige Planung größerer Räume seiner eigenen Gesetzlichkeit unterliegt.Auch beim überörtlichen Verkehr kann, wie beim Örtlichen Verkehr (RGZ 133, 152, 154; RGZ 70, 154; Warn. 1910 Nr. 118; 1915 Nr. 284) nicht allein ein einzelner Teil der Straße nur im Zusammenhang mit einem Gebiet von bestimmtem Charakter beurteilt werden, vielmehr muß auch die überörtliche Verkehrsanlage in sich als zusammenhängendes Ganzes in Verbindung mit dem verkehrsmäßig zu erschließenden Raum gewürdigt werden.
- BGH, 29.10.1954 - V ZR 53/53
Zuführung industrieller Gase
Dabei können einzelne Teile einer Stadt als besonderes Vergleichsgebiet betrachtet werden, wenn sie ein von anderen Stadtteilen erkennbar verschiedenes Gepräge haben (RGZ 105, 213 [217]; 133, 152 [154]). - BGH, 28.09.1962 - V ZR 233/60
Geräuscheinwirkung durch Schulbetrieb
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.04.1958 - V ZR 142/56
Rechtsmittel
Einmal, daß schon einzelne Teile einer Stadt für die Frage der Ortsüblichkeit als besonderes Vergleichsgebiet betrachtet werden können, wenn sie ein von andern Stadtteilen erkennbar verschiedenes Gepräge haben (RGZ 105, 213, 217; 133, 152, 154;… Meisner/Stern/Hodes a.a.O. § 16 V 2 bei Fußnote 88 mit weiteren Nachweisen).
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