Rechtsprechung
| RG, 14.10.1931 - I 71/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 133, 326
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54
Urheberrecht und Magnettonaufnahme
Wenn aber ein Gerät auf eine Benutzung zugeschnitten ist und zu einem Gebrauch angeboten wird, der im Regelfall zu einem Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse führen muß, so ist unbedenklich anzunehmen, daß das Gerät in der Hand des Abnehmers auch entsprechend genutzt wird (für den Fall der Patentverletzung durch Lieferung von Vorrichtung zur Anwendung eines geschützten Verfahrens (vgl. RGZ 101, 135 [138]; RGZ 133, 326 [329]; RGZ 146, 26 [28])). - BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78
Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines …
Sie besagt in ihrem Kern, daß eine Sache, in der sich ein geschützter Erfindungsgedanke verkörpert, den Verbietungsrechten des Schutzrechtsinhabers nicht mehr unterliegt, wenn sie von diesem oder von einem durch ihn hierzu ermächtigten Dritten in den Verkehr gebracht wird (RGZ 133, 326, 330 - Isolierung elektrischer Leitungen; BGHZ 2, 261, 267/268 - Tauchpumpensatz; BGHZ 3, 193, 200 - Tauchpumpen). - BGH, 10.12.1981 - X ZR 70/80
Rigg
Die mittelbare Patentverletzung ist daher der erste Teil eines Doppeltatbestandes, dessen zweiter Teil die unter Verwendung des gelieferten Teils von einem Dritten verübte unmittelbare Patentverletzung ist (RGZ 133, 326, 330 - Isolierung elektrischer Leitungen; BGH GRUR 1964, 496, 497 - Formsand II;… Klauer-Möhring, a.a.O. Anm. 84).
- OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 17/98
Kunststoffbügel
Die früher einmal vertretene Auffassung, dass eine Beihilfe auch fahrlässig begangen werden könne, ist bereits vom Reichsgericht aufgegeben worden (vgl. RGZ 133, 326, 329; 149, 12, 18). - BGH, 18.05.1955 - I ZR 78/54
Rechtsmittel
Wenn aber ein Gerät auf eine Benutzung zugeschnitten ist und zu einem Gebrauch angeboten wird, der im Regelfall zu einem Eingriff in urheberrechtliche Befugnisse führen muß, so ist unbedenklich anzunehmen, daß das Gerät in der Hand des Abnehmers auch entsprechend genutzt wird (für der Fall der Patentverletzung durch Lieferung von Vorrichtungen zur Anwendung eines geschützten Verfahrens (vgl. RGZ 101, 135 [138]; RGZ 133, 326 [329]; RGZ 146, 26 [28])). - BGH, 04.03.1975 - X ZR 28/72
Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Geltendmachung der durch …
Denn die dort angeführte Rechtsprechung besagt, daß der Inhaber einer räumlich begrenzten ausschließlichen Lizenz den Vertrieb dem Lizenzschutzrecht unterliegender Gegenstände in seinem Bezirk nicht verhindern kann, wenn diese im Geltungsbereich des Schutzrechts befugtermaßen in Verkehr gebracht wurden und dadurch patentfrei geworden sind (OLG Köln GRUR 1932, 727, 728; vgl. auch RGZ 51, 139, 141; 86, 436, 440; 133, 326, 330). - BGH, 10.12.1981 - X ZR 30/80 Die mittelbare Patentverletzung ist daher der erste Teil eines Doppeltatbestandes, dessen zweiter Teil die unter Verwendung des gelieferten Teils von einem Dritten verübte unmittelbare Patentverletzung ist (RGZ 133, 326 (330) - Isolierung elektrischer Leitungen; BGH, GRUR 1964, 496 (497) - Formsand II; Klauer-Möhring, § 6 Anm. 84).
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