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Rechtsprechung
   RG, 26.10.1931 - VI 285/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,432
RG, 26.10.1931 - VI 285/31 (https://dejure.org/1931,432)
RG, Entscheidung vom 26.10.1931 - VI 285/31 (https://dejure.org/1931,432)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1931 - VI 285/31 (https://dejure.org/1931,432)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 361
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 12.07.1971 - III ZR 252/68

    Rechtsweg für Streit aus Anbauverträgen

    Wie das Urteil vom 8. Mai 1961 hervorhebt, ist in Preußen seit langem in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt gewesen, daß die sogenannten Anbauverträge, nämlich Vereinbarungen, durch die die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung von Bau verboten aufgrund des § 12 des Preußischen Fluchtliniengesetzes - ortsstatutarische Verbote, an noch nicht fertiggestellten Straßen Wohngebäude mit Ausgang zu diesen Straßen zu errichten - geschaffen werden sollen, privatrechtlicher Natur sind (RGZ 56, 4, 6; RG JW 1921, 269; siehe auch RGZ 133, 361, 364; BGH Urteil vom 21. November 1957 - III ZR 250/55, insoweit in BGHZ 26, 84 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55] nicht abgedruckt; BGH Urteil vom 22. März 1971 - V ZR 113/68 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Willigmann, DVBl 1963, 229;… Schrödter, BBauG 2. Aufl. § 133 Rdn. 7; Bruegelmann-Förster, BBauG § 133 Anm. IV 3;… v. Strauß und Torney/Saß, Straßen- und Baufluchtengesetz 7. Aufl. § 12 Bemerkung 3 a S. 132, § 15 Bemerkung 14 e S. 320).
  • BGH, 12.05.1972 - V ZR 105/70

    Kostenlose Grundabtretung im Zusammenhang mit der Erteilung …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 84, 87 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55]; ferner Urteil vom 14. Juli 1966, III ZR 190/64, IM BGB § 134 Hr. 50 = WM 1966, 1039 - "Kulturbeitrag") wie schon des Reichsgerichts (RGZ 51, 84, 87; 56, 4; 132, 174, 178; 133, 361) darf eine Behörde ohne gesetzliche Ermächtigung die Erfüllung ihrer amtlichen Aufgaben, Insbesondere einen in ihren Ermessen stehenden hoheitlichen Verwaltungsakt, nicht von wirtschaftlichen Gegenleistungen des Gesuchstellers abhängig machen.

    So bejaht das Urteil RGZ 133, 361 unter den Voraussetzungen des dort entschiedenen Falls die Frage, ob eine Gemeinde ihre Einwilligung zu einer bei der staatlichen Behörde beantragten Bauerlaubnis von Bedingungen wirtschaftlicher Art abhängig machen und insbesondere mit dem Antragsteller Vereinbarungen über die Art der Abtretung der zu Straßen und Plätzen benötigten Grundflächen treffen darf, unter Hinweis darauf, daß die dort in Rede stehende Baubeschränkung nach § 11 des Preußischen Fluchtliniengesetzes den Gemeinden in ihrem wirtschaftlichen Interesse den Erwerb des in den künftigen Straßenzug fallenden Geländes zu erleichtern oder wenigstens Erschwerungen zu verhindern bestimmt war.

  • BGH, 21.11.1957 - III ZR 250/55

    Ausnahmegenehmigung von einer Bausperre

    Wie bereits das Reichsgericht (RGZ 133, 361, 364- 365) in Bezug auf das Preußische Fluchtliniengesetz zutreffend ausgeführt hat, hat eine aus der beabsichtigten Änderung der Bau- oder Straßenflucht sich ergebende Baubeschränkung oder Bausperre den im öffentlichen Interesse liegenden und zu billigenden Zweck, der Gemeinde den Erwerb des künftigen Straßenlandes nicht zu erschweren, insbesondere die Gemeinde dagegen zu schützen, daß der von ihr später zu entschädigende Wert des künftigen Straßengeländes in der Zwischenzeit durch bauliche Veränderungen gesteigert wird.
  • BGH, 12.03.1971 - V ZR 113/68

    Bestehen einer Pflicht zur Übereignung eines Grundstücks - Anforderungen an die …

    Es handelt sich daher um einen bürgerlich-rechtlichen Vertrag, und zwar auch insoweit, als die Klägerin damals den zukünftigen Parzellenerwerbern Dispens vom ortsgesetzlichen Bauverbot im Sinn des § 12 PrFluchtlG in Aussicht stellte (zum Koppelungsvertrag als Baudispensvertrag vgl. RGZ 56, 4; 133, 361, 364 ff;… BGHZ 26, 84 [BGH 21.11.1957 - III ZR 250/55], zum früheren Rechtszustand ferner von Strauß/Saß, Straßen- und Baufluchtliniengesetz, 7. Aufl. § 12 Anm. 8; Willigmann, DVBl 1963, 229, 231;… Schrödter, BBauG, 2. Aufl. § 133 Rd. Nr. 7).
  • BGH, 08.05.1961 - III ZR 58/60

    Pflicht eines Grundstückseigentümers zur Zahlung eines Anliegerbeitrages - …

    In Preußen ist seit langem in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt gewesen, daß die sog. Anbauverträge, also Vereinbarungen, durch die die Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung von dem auf Grund des § 12 PrFluchtlG erlassenen Bauverbot geschaffen werden sollen, privatrechtlicher Natur sind (RGZ 56, 4, 6; RG JW 1921, 269; vgl. auch RGZ 133, 361;… und weiter von Strauß - Tormey/Saß, Straßen- und Baufluchtengesetz, 7. Aufl. Anm. 3 zu § 12 S. 132 sowie Saran a.a.O. S. 250 f).
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