Rechtsprechung
| RG, 27.10.1931 - II 329/31 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 133, 365
Wird zitiert von ... (11)
- BFH, 04.06.1975 - I R 236/74
Vorlage - Datumsvermerk - Zuzustellende Sendung - Wesentlichkeit für Wirksamkeit …
Das RG war der Ansicht, die mit "muß", "ist" oder "hat" gekennzeichneten Vorschriften enthielten nicht ohne weiteres Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zustellung; es handle sich in erster Linie um zwingende Gebote für den handelnden Beamten (RG-Urteil vom 27. Oktober 1931 II 329/31, RGZ 133, 365).In einer Zeit, in der Parteizustellung die Regel, die Zustellung von Amts wegen aber die Ausnahme bildete, lag es nahe, die Interessen des Zustellenden in den Vordergrund zu rücken und dem Zustellungsempfänger lediglich ein Beweisbedürfnis zuzubilligen (vgl. RG-Urteil II 329/31).
- GemSOGB, 09.11.1976 - GmS-OGB 2/75
Fehlerhafte Zustellung durch die Post
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgericht (vgl. außer den oben bezeichneten Entscheidungen die Urteil vom 5.10.1887 I 205/87, RGZ 19, 423, vom 6.6.1891 65/91 I, JW 1891, 386 und vom 15.6.1892 71/92 V, JW 1892, 331, die Beschlüsse vom 22.10.1898 B 182/98 IV, JW 1898, 640, vom 23.6.1900 B 83/1900 V, JW 1900, 564, vom 21.3.1929 VI B 7/29 RGZ 124, 22 und vom 23.4.1931 VIII B 15/31, JW 1931, 2365 sowie das Urteil vom 27.10.1931 II 329/31, RGZ 133, 365) ist eine Zustellung nicht deshalb unwirksam, weil es der die Zustellung bewirkende Bedienstete unterlassen hat, eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde zu übergeben (§ 195 Abs. 2 Satz 1 ZPO) oder den Tag der Zustellung auf der Sendung zu vermerken (§§ 195 Abs. 2 Satz 2, 212 ZPO). - OLG Köln, 01.09.1993 - 2 W 130/93
Feststellung der Wirkungslosigkeit eines konkursabweisenden Beschlusses; …
Rn. 15 dadurch die Zustellung nicht unwirksam (RGZ 133, 365 (368);… OLG Hamburg MDR 1983, 410 und allg. M. in der Literatur, vgl. nur Thomas/Putzo, 18. Aufl. § 212 Rn. 1).
- BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53
Frist für Klageerhebung
Das zu vermeiden, ist trotz des § 540 ZPO der gesetzgeberische Grundgedanke des § 538 Abs. 1 ZPO (vgl. RGZ 123, 194 [201], 204 [206 f]; 133, 365 [370]; RG in JW 1937, 813 mit zustimmender Anmerkung von Roquette; RGZ 158, 145 [152];… Baumbach-Lauterbach 22. Aufl. § 538 Anm. 3 B;… Stein-Jonas-Schönke 17. Aufl. § 538 IV). - BGH, 22.04.1964 - IV ZR 127/63
Rechtsmittel
Hat es der Postbedienstete unterlassen, entweder den Zustellungsempfänger eine beglaubigte Abschrift der Zustellungeurkunde zu übergeben oder den Tag der Zustellung auf dem Umschlag zu vermerken, so ist eine derartige Unterlassung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 52, 11, 13; 133, 365, 366; JW 1892, 331; 1908, 277; WarnRspr 19, 77) auf die Wirksamkeit der Zustellung ohne Einfluß. - BayObLG, 06.07.1994 - 2Z BR 49/94
Fehlende Angabe bei förmlicher Zustellung einer Entscheidung in einer …
Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Zustellung nicht deshalb unwirksam, weil der Zustellungsbedienstete es unterlassen hat, eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde zu übergeben oder den Tag der Zustellung auf der Sendung zu vermerken (RGZ 124, 22; 133, 365; BGH VersR 1964, 746/747). - BVerwG, 22.02.1972 - IV B 114.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wirksamkeit einer Zustellung …
Diese Auffassung hat namentlich schon das Reichsgericht in ständiger, bis fast in die Entstehungszeit der Zivilprozeßordnung zurückreichender Rechtsprechung vertreten (vgl. insbesondere die Urteile vom 10. Juni 1902 - RGZ 52, 11 [13 f.], vom 9. März 1908 - JW 1908, 277 [278], vom 6. Februar 1919 - Warneyer 1919, 116 [117] und vom 27. Oktober 1931 - RGZ 133, 365 [368], ferner die Urteile vom 22. Oktober 1898 - JW 1898, 640 und vom 23. März 1903 - JW 1903, 176). - BGH, 10.01.1962 - VIII ZR 198/61
Rechtsmittel
Hat demnach die in § 29 AKG für die Erhebung der Klage bestimmte Frist noch nicht zu laufen begonnen, so war durch Versäumnisurteil das angefochtene Urteil und zugleich in sinngemäßer Anwendendung des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (RGZ 133, 365, 370) das Urteil des Landgerichts aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückzuverweisen, dem auch die Entscheidung über die Kosten der vom Kläger eingelegten Rechtsmittel zu übertragen war. - BGH, 22.04.1964 - IV ZR 128/63
Rechtsmittel
Hat es der Postbedienstete unterlassen, entweder dem Zustellungsempfänger eine beglaubigte Abschrift der Zustellungsurkunde zu übergeben oder den Tag der Zustellung auf dem Umschlag zu vermerken, so ist eine derartige Unterlassung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 52, 11, 13; 133, 365, 366; JW 1892, 331; 1908, 277; WarnRspr 19, 77) auf die Wirksamkeit der Zustellung ohne Einfluß. - BGH, 16.10.1963 - IV ZR 306/62
Rechtsmittel
Als solche begründet sie nach § 418 Abs. 1 ZPO vollen Beweis der darin bezeugten Tatsache, insbesondere auch hinsichtlich des Ortes und der Zeit der Übergabe (RGZ 17, 403, 405 und 411, 413; 133, 365, 367; ferner RG in HRR 1935 Nr. 1695; Wieczorek, ZPO § 190 Anm. B und § 418 Anm. A I a; Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO § 191 Anm. I). - BGH, 13.04.1956 - VI ZR 28/55
Rechtsmittel
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