Rechtsprechung
| RG, 13.05.1931 - IV 633/29 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 133, 69
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bautzen, 01.03.2000 - 2 O 875/99
Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung von Widersprüchen …
Denn Inhaber kirchlichen Eigentums konnte sowohl die Kirchengemeinde - so etwa im Fall der dort streitbefangenen Grundstücke nach der Auffassung des evangelischen Konsistoriums der Kirchenprovinz Sachsen gemäß dem dortigen Schreiben vom 23.7.1952, als auch eine der Kirche eingegliederte und untergeordnete Körperschaft, Anstalt oder ein selbständiger Fonds als juristische Person sein (RGZ 127, 251 [263ff.]; RGZ 133, 69 [74];… Otto, Eigentum und öffentlich-rechtliche Nutzungsrechte am sächsischen Kirchschullehen, 1933, S. 6;… Gilbert, Die Sonderung des Schulvermögens vom Kirchengute, 1922, S. 5). - BGH, 13.06.1952 - V ZR 62/51
Auseinandersetzung zwischen Kirchen-und Schulamt
Biese gesetzlichen Bestimmungen über die Auseinandersetzung stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts zu § 30 VUG; das Reichsgericht hat stets daran festgehalten, dass es für die Vermögensauseinandersetzung nicht auf die Zweckbestimmung, sondern auf die privatrechtliche Zugehörigkeit der einzelnen Vermögensstücke ankomme (RGZ 111, 53; 127, 251 [260]; 133, 69; 143, 307; JW 1926 S 1446 und S 2285; a.A. PrOVG 84, 214, vgl hierzu Lande in Brauchitsch-Drews-Lassar Preussische Verwaltungsgesetze Bd. VI, S 281 ff, zu § 30 VUG).
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