Rechtsprechung
| RG, 24.10.1931 - IX 228/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 134, 130
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14
Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache …
Überdies kann der Rechtsmittelführer die Berufung auch nur teilweise zurücknehmen (BGH…, Urteil vom 25. Januar 1961 - V ZR 80/59, BGHZ 34, 200, zitiert juris Rn. 7; RGZ 134, 130, 132 f;… MünchKomm-ZPO/Rimmelspacher, 4. Aufl., § 516 Rn. 17 f). - BFH, 08.06.2000 - IV R 37/99
Gewerbliche Prägung einer GbR
Dementsprechend hat das Reichsgericht entschieden, dass die Rücknahme einer Berufung im Wege der Auslegung als auf den Betrag beschränkt anzusehen sein kann, für den zuvor Armenrecht nicht gewährt worden ist, obwohl sie ihrem Inhalt nach weiter ging (Urteil vom 24. Oktober 1931 IX 228/31, RGZ 134, 130). - BGH, 23.09.1959 - V ZR 37/58
Rechtsmittel
Die Auslegung solcher Erklärungen unterliegt aber nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht (RGZ 104, 133, 136; 124, 182, 185; 134, 130, 132; 136, 206, 207; 157, 369, 378; 168, 56, 57; BGHZ 4, 328, 334).
- BGH, 16.06.1959 - V ZR 156/58
Rechtsmittel
Zwar ist, da eine Prozeßhandlung in Frage steht, das Revisionsgericht ohne Bindung an die Feststellungen des Tatrichters zur eigenen Auslegung berechtigt und verpflichtet (RGZ 134, 130). - BGH, 27.06.1956 - VI ZR 306/55
Rechtsmittel
Zahlung eines Schmerzensgeldes von mehr als 3.750 DM, also in Höhe von 7.500 DM, mit der Revision angegriffen werden sollte (vgl. RGZ 81, 177 [179]; 105, 310 [311]; 134, 130 [132]). - BGH, 07.11.1952 - V ZR 56/51
Rechtsmittel
Sie unterliegt insoweit der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht (RGZ 86, 377 [380]; 104, 133 [136]; 110, 1 [15]; 134, 130 [132]; 135, 338 [339]; 136, 201; RG in HRR 1935, Nr. 817; RGZ 154, 319 [320]). - BGH, 06.07.1962 - V ZR 68/61
Rechtsmittel
Ob die Darlegungen des Beklagten im Schriftsatz vom 20. Dezember 1960 (S. 3 unten), wie die Revision geltend macht, einen "eindeutigen Verzicht" auf das Recht der Anschlußberufung enthielten, kann der Senat, da sie als Prozeßerklärungen der freien Auslegung in der Revisionsinstanz unterliegen, selbständig prüfen (RGZ 101, 133, 136; 134, 130, 132; 135, 338; 136, 206; RG HRR 1935 Nr. 817; BGH Urteile vom 18. Dezember 1956, VIII ZR 26/56, LM BGB § 419 Nr. 8, und vom 5. November 1958, V ZR 19/58 S. 13). - BGH, 05.11.1958 - V ZR 19/58
Rechtsmittel
Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbare - Auslegung bürgerlich-rechtlicher Abmachungen handelt, sondern um diejenige von "Prozeßhandlungen", die als solche der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegen würde (RGZ 104, 133, 136; 134, 130, 132; 135, 338; 136, 206; RG HRR 1935 Nr. 817;… zum Begriff der Prozeßhandlung vgl. im übrigen Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. Vorbem. IV 1 a vor § 128), so wird der Standpunkt des Berufungsurteils durch das, was die Revision dagegen ins Feld führt, nicht erschüttert.
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