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Rechtsprechung
   RG, 13.11.1931 - III 374/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,404
RG, 13.11.1931 - III 374/30 (https://dejure.org/1931,404)
RG, Entscheidung vom 13.11.1931 - III 374/30 (https://dejure.org/1931,404)
RG, Entscheidung vom 13. November 1931 - III 374/30 (https://dejure.org/1931,404)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 134, 162
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96

    Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten, …

    Rn. 20 d) Dahingestellt bleiben kann ferner, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Dienstvorgesetzte verpflichtet sind, Straftaten ihrer Untergebenen bei Meidung des Vorwurfs der Strafvereitelung anzuzeigen (str., im Grundsatz ablehnend für Beamte, soweit sie nicht polizeiliche Aufgaben wahrnehmen: RGZ 134, 162; RGSt 73, 265; 74, 178;… ausführlich dazu Rudolphi a.a.O., auch Els RiA 1993, 229;… vgl. im übrigen Sangenstedt a.a.O.;… Tröndle, StGB 48. Aufl. § 258 Rdn. 6;… Lackner/Kühl, Stree, Samson jeweils a.a.O., Ruß a.a.O. § 258 Rdn. 18;… Welzel, Strafrecht 11. Aufl. § 76 III 1 b;… Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht BT Teilbd. 2, 7. Aufl. § 100 Rdn. 28;… Wache a.a.O. Rdn. 30;… KMR-Müller 7. Aufl. § 158 Rdn. 9 f und Rieß a.a.O.).
  • BGH, 24.02.1953 - 1 StR 597/52

    Nylonstrümpfe aus dem Saarland - § 346 StGB aF (§§ 258a, 258 Abs. 5 StGB nF), …

    Das ist in der Rechtsprechung (RGSt 73, 265; 74, 178, 180; RGZ 134, 162, 168 f) insbesondere bei Gemeindevorstehern angenommen worden, denen strafbare Dienstverfehlungen unterstellter Verwaltungsbeamten bekannt geworden waren.
  • BGH, 26.06.1952 - III ZR 305/51

    Entlassung aus politischem Grunde

    Die Anfechtung einer öffentlich-rechtlichen Willenserklärung von Privatpersonen wegen Drohung ist zwar an sich möglich (RGZ 134, 162 [171]).

    Das Reichsgericht hat zwar in ähnlichen Fällen eine zu kurze Bemessung der Überlegungsfrist für den Beamten als eine Pflichtverletzung angesehen (RG in JW 1938, 43 und RGZ 134, 162 [171]).

  • OLG Koblenz, 10.12.2013 - 5 U 1315/13

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsgegenklage bei Erteilung einer …

    Das Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, sobald eine Zwangsvollstreckung ernstlich droht, somit bereits ab der Existenz eines Vollstreckungstitels und auch schon vor der Erteilung der Vollstreckungsklausel (Zöller/Herget, ZPO , 30. Aufl., § 767 Rn. 8 unter Bezugnahme auf RGZ 134, 162).
  • BGH, 05.07.1954 - III ZR 29/53

    Vorbescheid bei Ansprüchen aus § 36 DBG

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  • VGH Hessen, 11.04.1995 - 1 TG 2665/94

    Entscheidung über die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens; Verzicht auf …

    Hiernach ist er verpflichtet, den Beamten unvoreingenommen, wohlwollend, gerecht und fair zu behandeln, ihn nicht ohne sachlichen Grund in seinem beruflichen Fortkommen zu behindern und ihm eine angemessene Überlegungsfrist einzuräumen, bevor er ihm eine rechtserhebliche Verzichtserklärung abverlangt (…vgl. Schnellenbach, Beamtenrecht, 3. Auflage 1994, Rdnr. 256; Reichsgericht, Urteil vom 13.11.1931 - III 374/30 -, RGZ 134, 162, 173).
  • BAG, 30.03.1960 - 3 AZR 201/58

    Drohung - Entlassung

    Ob man in der /Ankündigung einer fristlosen Entlassung grundsätzlich e|.ne Drohung sehen will (BAG 2, 233) oder nicht (RGZ 134, 162; WarnRspr. 1932 S. 68), kann hier unentschieden bleiben.
  • BGH, 01.10.1962 - AnwZ (B) 19/62

    Rechtsmittel

    Der Ehrengerichtshof hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 134, 162, 171) angenommen, daß öffentlich-rechtliche Willenserklärungen von Privatpersonen an sich der Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung unterliegen.
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