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Rechtsprechung
   RG, 27.10.1931 - II 25/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,431
RG, 27.10.1931 - II 25/31 (https://dejure.org/1931,431)
RG, Entscheidung vom 27.10.1931 - II 25/31 (https://dejure.org/1931,431)
RG, Entscheidung vom 27. Oktober 1931 - II 25/31 (https://dejure.org/1931,431)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 134, 38
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.11.1965 - Ib ZR 101/63

    Einwilligung in die Löschung einer Firma im Handelsregister - Schutz der sog. …

    Allerdings ist Kenntnis der Rechtsverletzung nicht unbedingt erforderlich (RGZ 134, 38, 40 - Hunyadi Janos - unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung); über die Frage dagegen, ob Fahrlässigkeit des Verletzten notwendige Voraussetzung der Verwirkung ist, spricht sich diese Entscheidung nicht abschließend aus; sie stellt vielmehr grobe Fahrlässigkeit als gegeben fest und betrifft im übrigen den Sonderfall einer langdauernden verletzenden Benutzung (50 Jahre); es mag einzuräumen sein, daß bei derart langem Nebeneinanderbestehen zweier Zeichen es nicht mehr entscheidend auf die Frage der Sorgfalt des Verletzten bei der Marktbeobachtung ankommen kann, vielmehr Treu und Glauben die Anerkennung des vom Verletzer erworbenen Besitzstandes fordern.
  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 597/92

    Definition der "Lohnüberzahlung" - Voraussetzungen des Wegfalls der Bereicherung …

    Die auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts umstrittene Frage, ob ein Recht nur dann verwirken kann, wenn der Kläger es kennt (bejahend: BAGE 29, 158, 168; BVerwGE 6, 204, 206; vgl. auch BAG Beschluß vom 9. Januar 1986 - 2 ABR 24/85 - AP Nr. 20 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BSGE 23, 62, 66; BSG Urteil vom 29. Oktober 1968 - 4 RJ 245/67 - AP Nr. 37 zu § 242 BGB Verwirkung; verneinend: BAG Urteil vom 5. August 1969 - 1 AZR 441/68 - AP Nr. 18 zu § 794 ZPO; BGHZ 25, 47, 53; RGZ 134, 38, 40 f.) kann daher auf sich beruhen.
  • LG Bonn, 18.05.2016 - 2 O 425/15

    Verwirkung eines Widerrufsrechts beim Darlehensvertrag

    In dieser Hinsicht kommt der rechtliche Unterschied zwischen der Verwirkung und einem stillschweigenden Verzicht zum Ausdruck (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06 -, juris; Urteil vom 27.06.1957 - II ZR 15/56 -, juris; RG, Urteil vom 27.10.1931 - II 25/31 -, RGZ 134, 38).
  • LG Bonn, 09.05.2017 - 3 O 28/17

    Widerruf der auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen …

    Die Verwirkung setzt kein Verschulden der Berechtigten gegen sich selbst voraus (RGZ 134, 38, 41, BGH, Urteil vom 27.06.1957 - II ZR 15/56).
  • LG Berlin, 04.09.1998 - 87 T 600/97
    Mangelnde Kenntnis des Berechtigten von seinem Recht steht jedoch der Annahme einer Verwirkung nicht generell entgegen (vgl. RGZ 134, 38; BGHZ 25, 47; LG Frankfurt/M., NJW-RR 1986, 593); maßgeblich ist vielmehr die Beurteilung des Verhaltens des Berechtigten nach objektiven Gesichtspunkten.
  • LG Bonn, 28.02.2018 - 19 O 271/17

    Verwirkung der Ansprüche der Darlehensnehmer aus dem Widerrufsrecht auf …

    In dieser Hinsicht kommt der rechtliche Unterschied zwischen der Verwirkung und einem stillschweigenden Verzicht zum Ausdruck (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2007 - V ZR 190/06 -, juris; Urteil vom 27.06.1957 - II ZR 15/56; RG, Urteil vom 27.10.1931 - II 25/31 -, RGZ 134, 38).
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