Rechtsprechung
| RG, 13.02.1932 - I 263/31 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 135, 209
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
Sherlock Holmes
Das Reichsgericht hat die Frage zunächst als zweifelhaft bezeichnet (RGZ 112, 117 - Liebesleben in der Natur), späterhin jedoch die Möglichkeit eines urheberrechtlichen Titelschutzes bejaht, in keinem der zur Entscheidung gekommenen Fälle aber, soweit ersichtlich, die Voraussetzungen für einen solchen Schutz als erfüllt angesehen (RGZ 123, 120 - Brücke zum Jenseits; 135, 209 - Brand im Opernhaus; GRUR 1937, 953 - Leichte Kavallerie).Nach feststehender Rechtsprechung, von der abzugehen keine Veranlassung besteht, kann eine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 16 Abs. 1 UWG auch zwischen Buch- und Filmtiteln bestehen; denn die Benutzung einer mit einem Buchtitel verwechslungsfähigen Bezeichnung für einen Film kann zu der irrigen Meinung verleiten, der Film stelle eine Bearbeitung des Sprachwerkes dar (RGZ 112, 117 - Liebesleben in der Natur; 135, 209, 215 - Brand im Opernhaus).
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