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Rechtsprechung
   RG, 15.03.1932 - VII B 1/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,600
RG, 15.03.1932 - VII B 1/32 (https://dejure.org/1932,600)
RG, Entscheidung vom 15.03.1932 - VII B 1/32 (https://dejure.org/1932,600)
RG, Entscheidung vom 15. März 1932 - VII B 1/32 (https://dejure.org/1932,600)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 135, 303
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.06.1959 - III ZR 52/58

    Pflichten des Armenanwalts

    Dabei hätte er sich bei gewissenhafter Prüfung nicht mehr auf die ältere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303; 147, 154; JW 1936, 813 und HRR 1931 Nr. 870) verlassen dürfen, wonach es zur Ingangsetzung der Frist des § 234 ZPO in Fällen der vorliegenden Art der förmlichen Zustellung an die arme Partei oder ihres Prozeßbevollmächtigten bedurfte.

    Geändert hat sich die reichsgerichtliche Rechtsprechung nur in folgender Hinsicht: Früher (RGZ 135, 303; 147, 154) wurde für die Inlaufsetzung der Frist für die Einreichung des Wiedereinsetzungsantrages eine förmliche Zustellung des das Armenrecht bewilligenden Beschlusses (an die Partei selbst oder an den Prozeßbevollmächtigten, falls ein solcher bereits bestellt war) verlangt.

  • BGH, 18.01.1952 - I ZB 13/51

    Rechtsmittel

    Unter Ablehnung der früheren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [157]) und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (NJW 1950, 545) und des Bundesgerichtshofs (Urteil des IV. Ziv. Sen. vom 21. März 1951 - IV ZR 13/50) vertritt es die Auffassung, daß das Hindernis für die Einlegung der Berufung bereits mit der Bekanntgabe und nicht erst mit der förmlichen Zustellung des Armenrechtsbeschlusses an den Antragsteller oder seinen Bevollmächtigten beseitigt worden sei.

    Das Reichsgericht ist von seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung (vgl. RGZ 135, 303 [304]; 147, 154 [156]) bereits in RGZ 157, 168 [171] abgegangen und der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone (NJW 1950, 545) sowie der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs haben nur an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts angeknüpft.

  • BGH, 28.11.1973 - VIII ZB 23/73

    Verschulden - Zugang von Beschlüssen - Wirksamkeit - Zurechnung von Verschulden

    Nach einer anderen Meinung ist ein zustellungsbedürftiger Beschluß erst mit der Zustellung erlassen (so z.B. RGZ 135, 303, 304; 137, 241 und 147, 154, 156;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 10. Aufl. § 59 III 2 a).
  • BGH, 29.05.1969 - III ZR 172/68

    Zivilrechtsweg und Konkursvorrecht bei Darlehen der öffentlichen Hand

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  • BGH, 29.05.1969 - III ZR 116/68
    Deshalb sind die Regeln des § 61 Ziff. 1 - 5 KO eng auszulegen (so auch RGZ 62, 229, 231; 131, 137, 140; 135, 303, 307; RGJW 1927, 848/9;… Jaeger-lent KO 8. Aufl. § 61 Rdn" 1;… Mentzel-Kuhn KO 7. Aufl. § 61 Anm. 6).
  • BGH, 06.02.1957 - IV ZB 19/57

    Rechtsmittel

    Zwar hätte das Reichsgericht in seinen Entscheidungen RGZ 135, 303 und 147, 154 ff und ihm folgend Stein-Jonas-Schönke in Anm. I zu § 126 ZPO die Auffassung vertreten, daß, wenn die Bewilligung des Armenrechts für den Rechtsmittelrechtszug erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erfolgt, durch eine solche Bewilligung die Frist des § 234 ZPO in Lauf gesetzt werde.
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