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Rechtsprechung
   RG, 15.03.1932 - VII 247/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,599
RG, 15.03.1932 - VII 247/31 (https://dejure.org/1932,599)
RG, Entscheidung vom 15.03.1932 - VII 247/31 (https://dejure.org/1932,599)
RG, Entscheidung vom 15. März 1932 - VII 247/31 (https://dejure.org/1932,599)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 135, 370
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2007 - 24 U 93/06

    Zur Haftung des gewerblichen Mieters eines Kfz für durch angestellten Fahrer …

    Auf diesem Rechtsgedanken beruht die schon auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. RGZ 83, 43, 44; 117, 327, 329; 135, 370, 371) zurückgehende, spezifisch für das Versicherungsrecht entwickelte Repräsentantenhaftung (…vgl. BGH aaO.; BGHZ 107, 229, 232f; NJW-RR 2003, 1250).
  • BGH, 25.11.1953 - II ZR 7/53

    Kraftfahrzeugversicherung

    Die grundsätzliche Auffassung des Berufungsgerichts, dass § 278 BGB bei § 61 VVG nicht anwendbar sei, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (insbesondere RGZ 83, 43 [44]; 117, 327 [329]; 135, 370 [371];… weitere Nachweise bei Möller Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers für das Verhalten Dritter S 68 und bei Bruck-Möller VVG 8. Aufl § 6 Anm 92 ff).
  • BGH, 20.05.1969 - IV ZR 616/68
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist als Repräsentant des Versicherungsnehmers anzusehen, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (RGZ 135, 370; BGH VersR 1964, 475 und 1965, 149/50).
  • BGH, 20.05.1981 - IVa ZR 86/80

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen vorsätzlicher Herbeiführung des …

    Das gilt auch bei vorsätzlichem Verhalten des Repräsentanten, durch das der Versicherungsfall herbeigeführt wird (vgl. RGZ 135, 370, 371).
  • LG Hamburg, 08.04.2016 - 302 O 220/15

    Gewerblicher Kraftfahrzeugmietvertrag mit entgeltlicher Haftungsreduzierung nach …

    Auf diesem Gedanken beruht die bereits auf reichsgerichtliche Rechtsprechung (RGZ 135, 370) zurückgehende, besonders für das Versicherungsrecht entwickelte "Repräsentantenhaftung".
  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58

    Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung

    Beide aber sind - wie das Berufungsgericht bereits zutreffend dargelegt hat - als "Repräsentanten" der Klägerin, für deren Verschulden sie im Rahmen des Versicherungsverhältnisses einzustehen hat, anzusehen, weil sie über die Einstellung und den Einsatz von Kraftfahrern im Betrieb der Klägerin zu befinden hatten und mithin in den Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko (Kfz-Haftpflicht) gehört, auf Grund eines Vertretungsoder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle der Klägerin als Versicherungsnehmerin getreten sind (RGZ 135, 370, 371; BGH VersR 1952, 428; 1953, 316; 1957, 386).
  • BGH, 17.12.1964 - II ZR 17/63

    Verursachung eines schweren Verkehrsunfalls mit einem Pkw mit rotem Nummernschild …

    Um einen Repräsentanten handelt es sich nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur dann, wenn jemand ganz allgemein in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, auf Grund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (vgl. RGZ 135, 370;BGH VersR 1964, 475 m.w.N.).
  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 390/76

    Verurteilung wegen Brandstiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug - …

  • OLG Nürnberg, 01.03.1979 - 8 U 128/77

    Leistungspflichten der Berufshaftpflichtversicherung eines Bauingenieurs; Haftung …

  • BGH, 25.11.1953 - III ZR 7/53
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