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Rechtsprechung
   RG, 21.04.1932 - IV 124/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1932,563
RG, 21.04.1932 - IV 124/31 (https://dejure.org/1932,563)
RG, Entscheidung vom 21.04.1932 - IV 124/31 (https://dejure.org/1932,563)
RG, Entscheidung vom 21. April 1932 - IV 124/31 (https://dejure.org/1932,563)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 136, 135
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87

    Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen …

    Das Reichsgericht hat es zunächst grundsätzlich abgelehnt, ersparte Zinsen als Nutzungen im Sinne des § 818 Abs. 1 BGB anzusehen (RGZ 136, 135, 136).
  • BGH, 06.03.1998 - V ZR 244/96

    Herausgabe des durch ersparte Zinszahlungen Erlangten

    Bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts war uneinheitlich (vgl. zunächst RGZ 136, 135, später RGZ 151, 123, 127).
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 185/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung eines zu erstattenden Betrages bei …

    Ob hierunter auch durch die Bereicherung ersparte Aufwendungen fallen (so beispielsweise Büttner aaO S. 233, anders RGZ 136, 135, 136;… Palandt/Thomas aaO § 818 Anm. 3 c;… Dähne aaO S. 53 f.; Hahn ZfBR 1982, 139, 140) braucht nicht entschieden zu werden; dann kann es sich nur um nachweislich ersparte Aufwendungen handeln.
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 20/87

    Abschluss eines Vertrages über die Ausführung von Bauarbeiten unter …

    Ob hierunter auch durch die Bereicherung ersparte Aufwendungen fallen (so beispielsweise Büttner a.a.O. S. 233, anders RGZ 136, 135, 136;… Palandt/Thomas, a.a.O. § 818 Anm. 3 c;… Dähne a.a.O. S. 53 f; Hahn ZfBR 1982, 139, 140) braucht nicht entschieden zu werden; dann kann es sich nur um nachweislich ersparte Aufwendungen handeln.
  • BGH, 26.11.1971 - V ZR 89/69

    Voraussetzungen für die schwebende Unwirksamkeit eines Vertrages - Anforderungen …

    Soweit die Revision meint, das zur Begründung der unter a) behandelten Rüge Gesagte, daß nämlich auch die Kapitalnutzungen herauszugeben seien, gelte auch für den gegen die Beklagten zu 2 bis 4 gerichteten Bereicherungsanspruch, steht ihr, wie dem Berufungsgericht im Ergebnis zu folgen ist, entgegen, daß nach § 818 Abs. 1 BGB nur die wirklich gezogenen Nutzungen herauszugeben sind (BGHZ 35, 356, 360 [BGH 18.09.1961 - VII ZR 118/60];… Palandt, BGB 30. Aufl. a.a.O. § 818 Nr. 3), zu diesen aber ersparte Zinsen nicht gehören (RGZ 136, 135, 136;… Palandt a.a.O. § 100 Anm. 1), und daß eine Kapitalnutzung wie bei einem nichtigen Darlehen, bei der für die Vorteile der Geldnutzung der übliche Zins als Wertersatz gefordert werden kann (RGZ 151, 123, 127;… Palandt a.a.O. § 100 Anm. 1), nicht vorlag.
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